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Pressemitteilung

Asylinitiative definitiv abgelehnt

Bundesrat erwahrt Ergebnisse der Volksabstimmung vom 24. November 2002

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2002 verbindlich festgestellt. Danach wurde die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit 1'234'623 Ja gegen 966'626 Nein angenommen. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" hingegen ist mit 1'119'342 Ja gegen 1'123'550 Nein knapp (Differenz: 4'208 Stimmen) abgelehnt worden, obschon ihr die Kantone mehrheitlich (10 5/2 gegen 10 1/2 Stimmen) zugestimmt haben.

Die kantonalen Teilergebnisse sind mittlerweile in allen Kantonen überprüft und in deren Amtsblättern veröffentlicht worden. In zwei Kantonen waren insgesamt sechs Abstimmungsbeschwerden erhoben und von den Kantonsregierungen als unbegründet abgewiesen worden. Keine einzige Beschwerde wurde an den Bundesrat weitergezogen.

Hingegen hatte die Bundeskanzlei die Kantone von sich aus ersucht, dort Nachzählungen von Hand zu veranlassen, wo die Resultate allein mit technischen Hilfsmitteln erhoben worden waren. In 70 Gemeinden aus 13 Kantonen wurden daraufhin manuelle Nachzählungen durchgeführt. Diese zeigten, dass die maschinellen Zählungen genau waren. Die Abweichungen liessen sich auf vereinzelte Sortierfehler zurückführen. Deswegen hat der Bundesrat inzwischen entschieden, den Einsatz technischer Hilfsmittel zur Ermittlung eidgenössischer Abstimmungsergebnisse zuzulassen.

Die endgültigen amtlichen Endergebnisse zur Asylinitiative haben 110 Ja-Stimmen weniger und 676 Nein-Stimmen mehr erbracht als am Abstimmungssonntag aufgrund der Telephon- und Faxmeldungen angegeben. Bei den Standesstimmen ergab sich keine Änderung. Bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ergab das endgültige amtliche Endergebnis 228 Ja- und 115 Nein-Stimmen mehr als am Abstimmungssonntag.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 29. Januar 2003

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