Asylinitiative definitiv
abgelehnt
Bundesrat erwahrt Ergebnisse der
Volksabstimmung vom 24. November 2002
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der
eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2002 verbindlich festgestellt.
Danach wurde die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit 1'234'623 Ja
gegen 966'626 Nein angenommen. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
hingegen ist mit 1'119'342 Ja gegen 1'123'550 Nein knapp (Differenz: 4'208
Stimmen) abgelehnt worden, obschon ihr die Kantone mehrheitlich (10 5/2 gegen 10
1/2 Stimmen) zugestimmt haben.
Die kantonalen Teilergebnisse sind
mittlerweile in allen Kantonen überprüft und in deren Amtsblättern
veröffentlicht worden. In zwei Kantonen waren insgesamt sechs
Abstimmungsbeschwerden erhoben und von den Kantonsregierungen als unbegründet
abgewiesen worden. Keine einzige Beschwerde wurde an den Bundesrat
weitergezogen.
Hingegen hatte die Bundeskanzlei die Kantone
von sich aus ersucht, dort Nachzählungen von Hand zu veranlassen, wo die
Resultate allein mit technischen Hilfsmitteln erhoben worden waren. In 70
Gemeinden aus 13 Kantonen wurden daraufhin manuelle Nachzählungen durchgeführt.
Diese zeigten, dass die maschinellen Zählungen genau waren. Die Abweichungen
liessen sich auf vereinzelte Sortierfehler zurückführen. Deswegen hat der
Bundesrat inzwischen entschieden, den Einsatz technischer Hilfsmittel zur
Ermittlung eidgenössischer Abstimmungsergebnisse
zuzulassen.
Die endgültigen amtlichen Endergebnisse zur
Asylinitiative haben 110 Ja-Stimmen weniger und 676 Nein-Stimmen mehr erbracht
als am Abstimmungssonntag aufgrund der Telephon- und Faxmeldungen angegeben. Bei
den Standesstimmen ergab sich keine Änderung. Bei der Revision des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes ergab das endgültige amtliche Endergebnis 228
Ja- und 115 Nein-Stimmen mehr als am Abstimmungssonntag.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 29.
Januar 2003
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