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Einigung zwischen den USA und der Schweiz über die Anwendung der Bestimmung über die Amtshilfe


MEDIENMITTEILUNG

Einigung zwischen den USA und der Schweiz über die Anwendung der Bestimmung
über die Amtshilfe

24. Jan 2003 (EFD) Nach drei Gesprächsrunden haben die Schweiz und die USA
eine Vereinbarung über die Interpretation der Bestimmung des
schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die
Amtshilfe abgeschlossen. Dabei wird das Prinzip der doppelten Strafbarkeit
materiell gewahrt. Mit dieser Vereinbarung wird der Inhalt des bisherigen
Doppelbesteuerungsabkommen präzisiert und die langjährige gute
Zusammenarbeit der beiden Länder auf diesem Gebiet weiter vertieft.

Auslöser für die Gespräche war das im Februar 2002 vom damaligen
US-Finanzminister Paul O'Neill gestellte Begehren um Revision der
betreffenden Bestimmung im schweizerisch-amerikanischen
Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996.

In den darauf anberaumten technischen Gesprächen zeigte sich, dass die
wesentlichsten amerikanischen Anliegen auch ohne Änderung des Abkommens
umgesetzt werden können. Nach drei Gesprächsrunden haben sich nun eine
schweizerische und eine amerikanische Delegation über eine allgemein
verbindliche Verständigungsvereinbarung betreffend die Interpretation dieser
Bestimmung einigen können.

Das schweizerisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass
die Staaten untereinander diejenigen Auskünfte austauschen, die notwendig
sind für die Durchführung der Bestimmungen des Abkommens oder für die
Verhütung von Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer
unter das Abkommen fallenden Steuer. Die getroffene Vereinbarung enthält
Kriterien für die Auslegung des Begriffs "Betrugsdelikte und dergleichen"
sowie entsprechende Fallbeispiele. Nach diesem Konzept leistet die Schweiz
Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren nicht
begangen werden können, aber den gleichen Unrechtsgehalt haben wie dies bei
der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist.

Auskunft:
Robert Waldburger, Eidg. Steuerverwaltung
Freitag, 24. Januar: Tel. 079 216 45 59
Samstag, 25. Januar, 10.00-15.00 Uhr: Tel. 071 224 25 22
Montag, 27. Januar 2003: Eric Hess, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71
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