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Inspektion des Labors Spiez im Rahmen des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)

3003 Bern, 24. Januar 2003

Medieninformation

Inspektion des Labors Spiez im Rahmen des internationalen
Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)

Ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OPCW) hat von Montag, 20. 1., bis Donnerstag, 23. 1.,
eine Inspektion des Labors Spiez vorgenommen. Ziel dieser Routineinspektion
war die Überprüfung der jährlichen Deklarationen, welche das Labors Spiez
gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen zu machen hatte, sowie
die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten und Lieferungen
stattfanden.

Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre zivilen Unternehmen sind
u.a. verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch von
gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien haben eine
gewisse Bedeutung in der zivilen chemischen Industrie, können aber auch für
die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht werden. Die
Deklarationen werden von der OPCW durch kurzfristig anberaumte
Routine-Inspektionen kontrolliert. In der Schweiz unterliegen das Labors
Spiez und rund zehn Betriebe der chemischen Industrie regelmässigen
Inspektionen durch die OPCW. Da die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt,
haben die Inspektionen vor allem den Charakter einer vertrauensbildenden
Massnahme.

Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die Lagerung,
die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die Vertragsstaaten
verpflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen und entsprechende
Produktionseinrichtungen in den nächsten Jahren zu vernichten. Für Schutz-
und Forschungszwecke ist die Produktion und der Besitz von Kleinstmengen der
verbotenen Chemikalien erlaubt. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft
getreten ist, wurde bisher von rund 148 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat
das Abkommen am 10. März 1995 ratifiziert.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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