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Zweite NFA-Phase eingeleitet


MEDIENMITTEILUNG

Zweite NFA-Phase eingeleitet

24. Jan 2003 (EFD) Während nach dem Ständerat nun auch die nationalrätliche
Spezialkommission die Beratung der grundsätzlichen Verfassungs- und
Gesetzesgrundlagen für die "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)" aufnimmt, arbeiten die
Projektorgane bereits an der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen. Unter
der Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger hat das neu zusammengesetzte
politische Steuerungsorgan an seiner konstituierenden Sitzung die neuen
Projektgruppen eingesetzt und den Fahrplan für die zweite NFA-Phase
verabschiedet.

Die "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und
Kantonen (NFA)" ordnet die Finanzströme neu, schafft politisch steuerbare
Instrumente für einen gerechten Ausgleich von Gefällen zwischen
finanzstarken und finanzschwachen Kantonen und strebt eine weit gehende
Entflechtung der Aufgaben an. In einem ersten Grundsatzpaket geht es darum,
die NFA in über 20 Verfassungsbestimmungen sowie im "Bundesgesetz über den
Finanzausgleich" zu fassen. Dieses Paket wurde Ende 2002 im Ständerat
(Erstrat) ohne Gegenstimme verabschiedet und wird frühestens in der
Sommersession vom Nationalrat behandelt. Falls das Geschäft noch dieses Jahr
parlamentarisch bereinigt werden kann, können Volk und Stände 2004 darüber
abstimmen.

In der Botschaft für dieses NFA-Paket (1. NFA-Botschaft) werden auch schon
die inhaltlichen Leitlinien für die punktuellen Folgerevisionen von rund
zwei Dutzend weiteren Bundesgesetzen vorgegeben. Dieser zweite Schritt ist
eine Voraussetzung für die Umsetzung und für das Inkrafttreten der NFA
(Parlamentarische Behandlung des 2. Pakets 2005; Inkrafttreten des ganzen
Pakets 2007). Für die Vorbereitung dieses zweiten Pakets (2. NFA-Botschaft)
hat der Bundesrat erneut aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der
Städte/Gemeinden zusammengesetzte Projektorgane eingesetzt. Diese sollen bis
anfangs 2004 die Gesetzesrevisionen vernehmlassungsreif ausarbeiten.

Meilensteine Zeithorizont (aus heutiger Sicht)

Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft
(Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich): Herbst /
Wintersession 2003

Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) zu den NFA-Verfassungsnormen
(1. Botschaft): Erste Jahreshälfte 2004

Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge Verfassungsänderungen und
Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts (zweite NFA-Botschaft): 2003 - 2004

Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen: 2.
Jahreshälfte 2004

Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der
parlamentarischen Beratungen: Im Verlaufe des Jahres 2005

Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform: 2007

Projektorgane für die 2. Phase

Die rechtliche Umsetzung betrifft unter anderem Gebiete wie die soziale
Sicherheit, den Umwelt- und Naturschutz, den Agglomerations- und
Strassenverkehr. die Landesverteidigung und die Landwirtschaft. Die
Projektorgane für die Vorbereitung der 2. NFA-Botschaft sind:

- Das politische Steuerungsorgan (strategische Führung) unter der Leitung
von Bundesrat Kaspar Villiger. Ihm gehören auch Vertreter der Konferenz der
Kantonsregierungen, der Finanzdirektorenkonferenz und der Westschweiz sowie
des Städteverbandes an (Regierungsstufe).

- Dem paritätischen Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors der eidg.
Finanzverwaltung EFV, Peter Siegenthaler, gehören je 7 Vertreter des Bundes
und der Kantone sowie zwei Vertretungen der Städte und Gemeinden an. Das
Leitorgan steuert die Arbeiten als vorberatende Instanz.

- Die bei der EFV angesiedelte Projektleitung stellt die Koordination und
Umsetzung der Arbeiten der verschiedenen Projektgruppen sicher.

NFA in Kürze

Die NFA setzt nicht nur bei den Finanzen an, sondern revidiert in einem
staatspolitisch umfassenden Sinn die Mechanismen der föderalistischen
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Wo immer möglich, werden die
Aufgaben entweder den Kantonen oder dem Bund zugewiesen. Wo Aufgaben nach
wie vor im Verbund gelöst werden, sind neue Zusammenarbeitsformen
vorgesehen. Die aus der NFA resultierenden Effizienzgewinne sollen das
föderalistische System leistungsfähiger machen. Die für die Erfüllung einer
bestimmten Aufgabe jeweils zuständige Ebene erhält mehr politische und
finanzielle Spielräume. Die wichtigsten Instrumente des eigentlichen
Finanzausgleichs sind der Ressourcenausgleich (dieser sichert jedem Kanton
ein Mindestmass an Geldmitteln zu) und der Lastenausgleich(dieser
entschädigt die Gebirgs- und Zentrumskantone für Sonderlasten).

Auskunft:
Gérard Wettstein (Bund): Tel. 031.322.97.61
Walter Moser (Kantone): Tel. 031.322.38.24

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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