Der neue schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat - ab April erhältlich
MEDIENMITTEILUNG
Der neue schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat - ab April
erhältlich
Nachdem Bundesrat und Parlament in den vergangenen Monaten mit diversen
Erlassen die Grundlage für den Führerausweis im Kreditkartenformat
geschaffen haben, kann diese Neuerung - dank enger Zusammenarbeit zwischen
Bundes- und Kantonsbehörden - ab dem 1. April 2003 bei den
Strassenverkehrsämtern angefordert werden. Organisatorische Voraussetzung
des Führerausweises im Kreditkartenformat war die Schaffung eines zentralen
Fahrberechtigungsregisters. Der Führerausweis im Kreditkartenformat hat
keinen Adresseintrag mehr, ist eurokompatibel und fälschungssicher. Der
heutige blaue Führerausweis bleibt gültig.
Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat mit einer Revision der für den
Führerausweis geltenden Bestimmungen die Einführung des Führerausweises im
Kreditkartenformat ermöglicht. Bund und Kantone haben daraufhin ein neues
Informatiksystem geschaffen, mit dem die nötigen Daten automatisch
verarbeitet und zwischen den Kantonen ausgetauscht werden können. Kernstück
dieses Systems ist das zentrale Fahrberechtigungsregister.
Ausweis ohne Adresseintrag
Auf dem neuen Ausweis ist keine Adresse mehr eingetragen, womit der Umtausch
bei Kantonswechsel hinfällig wird. Es reicht, dem zuständigen
Strassenverkehrsamt die Adressänderung bekannt zu geben. Ein neuer Ausweis
wird nur bei Namenswechsel oder bei einer Änderung der Fahrberechtigungen
ausgestellt. Der Führerausweis im Kreditkartenformat ist eurokompatibel und
entspricht den geltenden ISO-Normen. Die Führerausweiskategorien entsprechen
denjenigen unserer Nachbarländer.
Verschiedene Sicherheitselemente machen den neuen Führerausweis
fälschungssicher. Drei Beispiele: 1. Farbwechseleffekte; 2.
Microprint-Texte; 3. Hologramm-Objekt CH+.
Blauer Führerausweis bleibt gültig
Der Führerausweis im Kreditkartenformat wird am 1. April 2003 abgegeben. Ab
Ende März kann er mittels Antragsformular beim
Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle des Wohnsitzkantons bestellt
werden. Der jetzige blaue Führerausweis verliert jedoch seine Gültigkeit
nicht.
Bern, 24. Januar 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für
Strassen, 031 324 14 91