Bundesrat
eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Gesetzliche Neuregelung des
Vernehmlassungsverfahrens des Bundes
Das Vernehmlassungsverfahren des Bundes soll
gesetzlich neu geregelt werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Entwurf
samt Erläuterungen in die Vernehmlassung gegeben. Kantone, politische Parteien
und weitere inter-essierte Kreise können bis Ende April 2003 dazu Stellung
nehmen.
Die rechtliche Regelung des
Vernehmlassungsverfahrens ist an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Dabei
soll das Verfahren, wie vom Parlament und weiteren Kreisen wiederholt gefordert,
gestrafft und durch den vermehrten Einsatz neuer Kommunikations- und
Informationsmittel zeitgemäss und bedürfnisgerecht ausgestaltet werden. Und
schliesslich ist dem Anliegen nach mehr Transparenz im Vernehmlassungsverfahren
Rechnung zu tragen.
Die erforderliche Neuregelung erfolgt in
einem ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs-
und Verwaltungsorganisationsgesetzes. In einem nächsten Schritt wird die
bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 1991 total
revidiert.
Die jetzigen Vernehmlassungsunterlagen wurden
von der Bundeskanzlei zusammen mit Vertretungen der Departemente, Parteien,
Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Wissenschaft erarbeitet. Geregelt werden
sollen vor allem der Zweck und der Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens, die
Zuständigkeiten, das Teilnahmerecht und der Adressatenkreis, das
Öffentlichkeitsprinzip sowie Form und Frist.
Die Unterlagen stehen im Internet (http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html)
und können zudem per Post (Bundeskanzlei, Sektion Recht, Marktgasse 52, 3003
Bern) oder per Fax (031 / 311 88 95) bestellt werden. Die Vernehmlassungsfrist
läuft bis zum 30. April 2003.
Schweizerische
Bundeskanzlei
Information und
Kommunikation
Bern, 23.
Januar 2003
Für
Rückfragen:
Thomas
Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion Recht
Tel. 031
/ 322 41 51
e-mail:
Thomas.Saegesser@bk.admin.ch
Katalin
Hunyady, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht
Tel. 031
/ 323 05 58