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CONFOEDERATIO HELVETICA
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“Walliser Trockenfleisch” im Register der geschützten

“Walliser Trockenfleisch” im Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen

Als dritte schweizerische Fleischware nach „Bündnerfleisch“ und
„Saucisse d'Ajoie“ wird „Walliser Trockenfleisch“ vom Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) ins Register der geschützten geografischen Angaben
(GGA) eingetragen. Gegen das am 18. Oktober 2002 öffentlich aufgelegte
Gesuch um Eintragung sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine
Einsprachen erhoben worden.

„Walliser Trockenfleisch” bezeichnet ein im Wallis getrocknetes und
aufbereitetes Produkt aus Rindfleisch, das sich zum Rohkonsum eignet.
Es darf gepresst, aber keinesfalls geräuchert werden. „Walliser
Trockenfleisch“ hat eine runde oder rechteckige Form, die Trocknung ist
gleichmässig. Der Gewichtsverlust gegenüber dem Frischprodukt beträgt
zwischen 40 und 50 Prozent. Die Rinder müssen in der Schweiz geboren
und geschlachtet, das Fleisch ebenfalls in der Schweiz zerlegt werden.

Aufgrund der harten Klimabedingungen im Alpenraum spielten haltbare
Vorräte in der Vergangenheit eine entscheidende Rolle für die
Bevlkerung. Findige Hirten entwickelten denn auch die Pkelungs- und
Trocknungstechnik. Mit der schrittweisen Aufgabe der Familienproduktion
sowie der Entwicklung des Tourismus tauchte die Bezeichnung „Walliser
Trockenfleisch“ auf dem Markt auf. Die Herstellung wurde
professionalisiert, sie obliegt heute qualifizierten Berufsleuten,
deren Know-how die typischen Eigenschaften des Produkts garantiert.

Mit dem AOC/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt
werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Unabhängige
und vom Bundesamt für Messwesen und Akkreditierung zugelassene
Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.
Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 20
Eintragungsgesuche.

Benoît Messerli,
Hauptabteilung Produktion und Internationales,
 Tel. 031 322 25 78

 Isabelle Pasche,
 Rechtsdienst,
 Tel. 031 322 25 39