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Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Weisungen aktualisiert


MEDIENMITTEILUNG

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Weisungen aktualisiert

22. Jan 2003 (EFD) Durch die Anpassung der Weisungen zur Förderung der
Mehrsprachigkeit an die Ziele der aktuellen Personalpolitik des Bundes
bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, dieses wichtige personalpolitische
Ziel auch in Zukunft zu verfolgen.

Das seit dem 1. Januar 2002 geltende Bundespersonalgesetz BPG macht die
Anpassung der Weisungen des Bundesrats zur Förderung der Mehrsprachigkeit in
der allgemeinen Bundesverwaltung vom 19. Februar 1997 nötig. Das BPG
verlangt vom Arbeitgeber, zur Förderung der Mehrsprachigkeit sowie zur
angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften und zu deren Verständigung
untereinander geeignete Massnahmen zu treffen. Der Bundesrat setzt die
aktualisierten Weisungen per 1. März 2003 in Kraft.

Bei der Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung der
Sprachgruppen untereinander braucht es auch künftig gemeinsame Anstrengungen
aller Beteiligten. Angestrebt wird nach wie vor eine der schweizerischen
Wohnbevölkerung entsprechende Vertretung der Amtssprachen auf allen Stufen
der Bundesverwaltung.

Zur Umsetzung der Weisungen erstellen die Departemente zusammen mit ihren
Verwaltungseinheiten auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene
Massnahmekataloge. Zu den daraus jährlich festzusetzenden Schwerpunkten
dürfte namentlich die angemessene Vertretung der Amtssprachen bei den
Führungskräften gehören.

Ein Controlling auf allen Verwaltungsstufen sowie eine periodische
Berichterstattung an den Bundesrat garantieren, dass der Fortschritt bei der
Zielerreichung gemessen wird und entsprechende Lenkungsmassnahmen ergriffen
werden.

Auskunft: Monique Gudet, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 70 27

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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