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Zinsenbesteuerung: Neue Punkte müssen analysiert werden


MEDIENMITTEILUNG

Zinsenbesteuerung: Neue Punkte müssen analysiert werden

22. Jan 2003 (EFD) Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass der
EU-Finanzministerrat (Ecofin-Rat) in der Frage der Besteuerung von
Zinserträgen für natürliche Personen eine grundsätzliche politische Einigung
erzielt hat. Gleichzeitig stellt er fest, dass die EU für die Anerkennung
der Gleichwertigkeit des Schweizer Angebots noch gewisse Vorbehalte gemacht
hat. Der von der Schweiz offerierte Beitrag zur Lösung des
EU-Zinsenbesteuerungs-Problems respektiert ihre Rechtsordnung und wahrt das
Bankgeheimnis. Gleichzeitig ist der Steuerrückbehalt ein grosszügiges und
effizientes Instrument. Der neuste Ecofin-Beschluss weicht allerdings zum
Teil vom bisherigen EU-Richtlinienentwurf ab. Unter Vorbehalt einer genauen
Analyse und der Bereinigung von Differenzen scheint eine vertragliche
Einigung nicht ausgeschlossen. Diese müsste aus Schweizer Sicht dauerhaft
sein und zur langfristigen Stabilität und Berechenbarkeit der
Rahmenbedingungen beitragen. Bevor das Abkommen über die Zinsenbesteuerung
abgeschlossen wird, müssen auch in den anderen Dossiers der bilateralen
Verhandlungen II die noch bestehenden Probleme ausgeräumt und die
entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Dies ist aus der Sicht der
Schweiz - zusammen mit der Erfüllung weiterer Bedingungen - eine
Voraussetzung, damit im Paket "Bilaterale II" ein insgesamt ausgewogenes
Gesamtresultat erreicht werden kann.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist im Hinblick auf die Realisierung
der geplanten Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen für natürliche
Personen eine weitere, allerdings erst politische Einigung erzielt worden.
Der Bundesrat hat von der Zustimmung des zuständigen EU-Ministerrats zu den
Eckwerten einer Einigung mit der Schweiz Kenntnis genommen. Die Schweiz hat
das Anliegen der EU, wonach Zinserträge von in der EU ansässigen Bürgern
angemessen zu besteuern sind, stets geteilt. Mit einer grosszügigen Offerte,
deren Kernstück der Steuerrückbehalt zugunsten der EU-Mitgliedstaaten ist,
hat die Schweiz die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die geplante
EU-Lösung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Die Schweiz hat von
Anfang an eine effiziente und dauerhafte Lösung im Rahmen der Schweizer
Rechtsordnung und unter Wahrung des Bankgeheimnisses angestrebt. Ziel der
Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU ist die möglichst lückenlose und
effiziente Besteuerung der von der EU-Richtlinie erfassten Zinserträge ohne
eine damit verbundene Einführung - auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt -
eines automatischen Meldeverfahrens. Die gestern getroffene politische
Einigung der EU-Finanzminister lässt einzelne Problempunkte erkennen, die in
Gesprächen mit der EU geklärt und bereinigt werden müssen. Dazu gehört die
im Ratsbeschluss angedeutete Absicht der EU, kontinuierlich darauf
hinzuarbeiten, dass die Schweiz und weitere Drittstaaten (jedoch nicht die
USA) zu einem Regime übergehen, wie es OECD-intern für Steuerparadiese
diskutiert wird, also für Staaten ohne namhafte Einkommenssteuern und ohne
mit der Schweiz vergleichbaren Standards. Dies wäre nicht sachgerecht, weil
die Schweiz kein Steuerparadies ist, und es stünde im Widerspruch zur
angestrebten Dauerhaftigkeit der Vertragslösung zwischen der Schweiz und der
EU. Es ist daran zu erinnern, dass der einzig gültige OECD-Standard im so
genannten Bankgeheimnis-Bericht vom April 2000 festgehalten ist, den die
Schweiz mit ihrer Politik in diesem Bereich erfüllt. Weitere genau zu
überprüfende Fragen betreffen unter anderem die Gleichwertigkeit unter den
Drittstaatenlösungen sowie den Zeitpunkt und die Bedingungen für eine
Vertragsrevision. Ferner darf die Schweiz gegenüber jenen EU-Ländern, die
ebenfalls eine Quellensteuer einführen, nicht benachteiligt werden.

Weiteres Vorgehen und Bedingungen

Die Einzelheiten des Abkommenstextes werden nun in den kommenden Tagen und
Wochen genau analysiert. Eine genaue Analyse ist nötig, weil der
Ecofin-Beschluss in wichtigen Bereichen vom bestehenden
EU-Richtlinienentwurf abweicht, der die Basis der bisherigen Verhandlungen
bildete. Die Analyse bildet die Grundlage für die weiterführenden Gespräche
mit der EU. Voraussetzung für die Umsetzung des Abkommens ist natürlich,
dass die Richtlinie EU-intern verabschiedet wird. Ferner erwartet der
Bundesrat, dass die im Ratsbeschluss nicht explizit erwähnte Verpflichtung
der EU und ihrer Mitgliedstaaten bezüglich der analogen Anwendung der
Mutter-Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über Zins- und Lizenzzahlungen
zwischen verbundenen Unternehmen auf die Schweiz als notwendiger Teil einer
Einigung über die Frage der Zinsenbesteuerung umgesetzt und so ausgestaltet
wird, dass sie auch gegenüber den neu der EU beitretenden Staaten wirken.

Horizontaler Aspekt: Ausgewogenes Gesamtergebnis

Mit ihrer Bereitschaft zur Einführung eines Steuerrückbehalts hat die
Schweiz ihren Beitrag zur Lösung der Frage der Zinsenbesteuerung mehr als
geleistet. Der Bundesrat erwartet, dass nun auch die Verhandlungen in den
übrigen Dossiers rasch abgeschlossen werden können. Dies ist aus der Sicht
der Schweiz eine Voraussetzung, damit ein insgesamt ausgewogenes
Gesamtresultat erreicht werden kann.

Dieser Punkt ist für die CH zentral: Ein Abschluss der Verhandlungen bei der
Zinsenbesteuerung kann für die Schweiz nur Teil einer Gesamtlösung sein. Die
Schweiz hat diesen koordinierten Verhandlungsansatz immer wieder betont.
Bevor das Abkommen über die Zinsenbesteuerung paraphiert wird, müssen auch
in den anderen Dossiers die noch bestehenden Probleme ausgeräumt und die
entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Ist das geschehen, kann zum
gemeinsamen Verhandlungs-Abschluss der bilateralen Abkommen II geschritten
werden.

Aus der Sicht der Schweiz können - den politischen Willen beider Parteien
vorausgesetzt - die anderen Dossiers rasch einer Lösung zugeführt werden.

- Die Verhandlungen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte konnten
in der Substanz bereits abgeschlossen werden.

- Fünf weitere Dossiers (Media, Statistik, Umwelt, Pensionen sowie
Bildung/Berufsbildung/Jugend) dürften keine grösseren Probleme bieten.

- In den Dossiers Schengen /Dublin und Betrugsbekämpfung sind die
Verhandlungen weit fortgeschritten. In Anbetracht der substanziellen
Angebote der Schweiz in diesen Dossiers und des gegenseitigen Interesses
können die noch verbleibenden Divergenzen im Rahmen dieser Angebote rasch
beseitigt werden.

- Einzig im Dienstleistungsdossiers dürften noch vertiefte Abklärungen
erforderlich sein.

Auskünfte zur Zinsenbesteuerung:
Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation EFD: 031 322 63 01

Auskünfte zum übrigen Stand der Bilateralen Verhandlungen II:
Adrian Sollberger, Integrationsbüro: 031 322 26 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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