Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten (EDA), hat dem Bundesrat beantragt, seine Position in der
Irak-Krise zu bestätigen und zu präzisieren.
Der Bundesrat
spricht sich einmal mehr mit aller Entschlossenheit gegen jegliche Verbreitung
von Massenvernichtungswaffen aus und stellt sich vorbehaltlos hinter die
UNO-Inspektionen im Irak. Er ruft die irakischen Behörden auf, der UNMOVIC in
ihrer Arbeit die notwendige Unterstützung zu gewähren. Der Schweiz ist es ein
grosses Anliegen, dass alle friedlichen Mittel ausgeschöpft werden, bevor die
Anwendung von Gewalt ins Auge gefasst wird.
Nach Ansicht des
Bundesrates reicht die UNO-Resolution 1441 nicht aus, um darauf eine
Militäraktion gegen den Irak abzustützen. Gegebenenfalls müsste der
Sicherheitsrat eine weitere Resolution verabschieden, die dann den Einsatz des
Militärs erlauben würde. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Intervention der USA oder eines
Staatenbündnisses ohne eine solche Resolution als bewaffneter Konflikt zwischen
Staaten betrachtet werden müsste. Das Neutralitätsrecht käme in diesem Fall zur
Anwendung.
Der Bundesrat
ruft alle Beteiligten dazu auf, das humanitäre Völkerrecht vollumfänglich
einzuhalten.
Der
Bundesratssprecher
Vizekanzler
Achille Casanova
Bern, den 22.
Januar 2003
(UNMOVIC = United Nations Monitoring, Verification and Inspection Commission)