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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Position der Schweiz in der Irak-Krise – Information durch den Bundesratssprecher

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat dem Bundesrat beantragt, seine Position in der Irak-Krise zu bestätigen und zu präzisieren.

Der Bundesrat spricht sich einmal mehr mit aller Entschlossenheit gegen jegliche Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus und stellt sich vorbehaltlos hinter die UNO-Inspektionen im Irak. Er ruft die irakischen Behörden auf, der UNMOVIC in ihrer Arbeit die notwendige Unterstützung zu gewähren. Der Schweiz ist es ein grosses Anliegen, dass alle friedlichen Mittel ausgeschöpft werden, bevor die Anwendung von Gewalt ins Auge gefasst wird.

Nach Ansicht des Bundesrates reicht die UNO-Resolution 1441 nicht aus, um darauf eine Militäraktion gegen den Irak abzustützen. Gegebenenfalls müsste der Sicherheitsrat eine weitere Resolution verabschieden, die dann den Einsatz des Militärs erlauben würde. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine  Intervention der USA oder eines Staatenbündnisses ohne eine solche Resolution als bewaffneter Konflikt zwischen Staaten betrachtet werden müsste. Das Neutralitätsrecht käme in diesem Fall zur Anwendung.

Der Bundesrat ruft alle Beteiligten dazu auf, das humanitäre Völkerrecht vollumfänglich einzuhalten.

Der Bundesratssprecher

Vizekanzler Achille Casanova

Bern, den 22. Januar 2003

(UNMOVIC = United Nations Monitoring, Verification and Inspection Commission)