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Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis 2000


MEDIENMITTEILUNG

Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis
2000

22. Jan 2003 (EFD) Die Untersuchung eines Durchschnittshaushaltes hat
gezeigt, dass die Belastung mit obligatorischen Abgaben - gemeint sind in
diesem Fall Steuern und Kausalabgaben wie Abwasserreinigung,
Abfallentsorgung etc. - rückläufig ist. Dies ist das Ergebnis eines
Berichtes über die Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der
Schweiz von 1970 bis 2000, den der Bundesrat heute verabschiedet hat. Dieser
Bericht beruht auf bestehenden nationalen und internationalen Statistiken in
diesem Bereich. Der Bericht bestätigt zudem, dass die
Unternehmensbesteuerung in der Schweiz weiterhin günstig ist, was für die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft grosse Bedeutung hat. Hingegen ist die
Fiskalquote im vergangenen Jahrzehnt stark angestiegen; sie bleibt aber
weiterhin unter dem Durchschnitt der wichtigsten OECD-Länder.

Es mag widersprüchlich erscheinen, dass sich die Fiskalquote namentlich in
den 90er Jahren stark nach oben entwickelt hat, während die direkten
Steuern, die auf einem Durchschnittshaushalt lasten, zurückgingen oder sich
stabilisiert haben. Dieser Widerspruch ist darauf zurückzuführen, dass die
in diesem Bericht verwendeten Statistiken ursprünglich sektorielle
Bedürfnisse decken sollten und deren Aussagegehalt deshalb
bereichsspezifisch begrenzt bleibt. So umfasst die Fiskalquote sowohl die
direkten Steuern als auch gewisse, in den 90er Jahren stark gestiegene
Abgaben wie die indirekten Steuern und die Krankenkassenprämien.
Demgegenüber haben Statistiken über einzelwirtschaftliche Belastungen des
Bruttoeinkommens mit Abgaben und Steuern einen engeren Blickwinkel; vielfach
werden nur die direkten Steuern berücksichtigt. Die Ergebnisse können
deshalb nicht ohne weiteres addiert werden. Insgesamt vermitteln sie ein -
relativ vorteilhaftes - Gesamtbild der Belastung mit Abgaben und Steuern in
unserem Land.

Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht gibt einem Postulat von
Nationalrätin Dorle Vallender (FDP/AR) von 1998 Folge. Vallender hatte einen
Bericht verlangt über die Steuern und Kausalabgaben, mit denen die
Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmen belastet werden, und zwar
auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

Der Bericht beruht auf bestehenden Angaben der Finanzstatistik der
Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Steuerstatistik der Eidgenössischen
Steuerverwaltung. Im Weiteren stützt er sich auf die Statistik über die
soziale Sicherheit des BSV, auf die Ergebnisse der Einkommens- und
Verbrauchserhebung des BFS sowie auf die Statistiken der OECD über die
öffentlichen Einnahmen der Mitgliedländer und über die Lohnbesteuerung. Der
Bericht berücksichtigt auch die Angaben des Service cantonal de recherche et
d'information statistique vaudois über die fiskalische Belastung im Kanton
Waadt.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts sind:

- Auch wenn die Fiskalquote zwischen 1970 und 2001 - vor allem wegen der
stetigen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge - um rund 50 Prozent
anstieg, so steht unser Land im internationalen Vergleich mit einer
Fiskalquote von 34,7 Prozent des BIP im Jahr 2001 weiterhin gut da .

- Die OECD-Lohnsteuerstatistik vergleicht international die Situation eines
repräsentativen unverheirateten Arbeitnehmerhaushaltes sowie diejenige eines
verheirateten Arbeitnehmerhaushaltes mit zwei Kindern in Bezug auf Steuern
und Sozialabgaben. Daraus geht hervor, dass bei Verheirateten mit zwei
Kindern die fiskalische Belastung zwischen 1979 und 2001 um 20 Prozent
gesunken ist. Beim unverheirateten Arbeitnehmer ist sie hingegen im gleichen
Zeitraum um 1,4 Prozent angestiegen. Dennoch gehört diese
Arbeitnehmerkategorie im internationalen Vergleich zu den steuerlich am
wenigsten belasteten.

- Dank der Steuerstatistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung lässt sich
verfolgen, wie sich die Besteuerung der Einkommen von 1977 bis 2001 unter
Berücksichtigung der Teuerung entwickelt hat. Man ging von einer
verheirateten Person aus, die 1977 25'000, 50'000, 100'000 oder 200'000
Franken verdiente. Die Besteuerung umfasst die Kantons-, Gemeinde- und
Kirchensteuern und die direkte Bundessteuer. Laut dieser Statistik sank die
steuerliche Belastung für die vier Mustereinkommen im Beobachtungszeitraum.
Für die beiden unteren Einkommenskategorien liegt der Rückgang bei 15
beziehungsweise 23 Prozent.

- Gemäss der Finanzstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung machten
die Steuereinnahmen 1970 80,1 Prozent der Gesamteinnahmen der öffentlichen
Hand aus, gegenüber 72,4 Prozent im Jahr 2000. Der Anteil der Entgelte
(inklusive Kausalabgaben) hingegen stieg im selben Zeitraum von 12,4 auf
16,2 Prozent. Rechnet man Steuern und Entgelte zusammen, so ergibt dies im
Jahr 2000 einen Anteil von 88,6 Prozent an den Gesamteinnahmen, gegenüber
92,5 Prozent im Jahr 1970. Das heisst, die Einnahmen aus Steuern und
Entgelten wiesen im gleichen Zeitraum ein schwächeres Wachstum als die
übrigen Einnahmen der öffentlichen Hand auf. Gemessen am BIP zeigt die
Entwicklung der Steuern und Entgelte, dass der vermehrte Einsatz von
Kausalabgaben nicht von einer entsprechenden Senkung der Steuern begleitet
war.

Staatsquote Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone,
Gemeinden und obligatorische Sozialversicherungen), in % des BIP.
Fiskalquote

Gesamtheit der fiskalischen Abgaben, die den öffentlichen Haushalten zu
entrichten sind (Steuern und Beiträge an die obligatorischen
Sozialversicherungen), in % des BIP.

Steuerquote Steuereinnahmen (ohne Sozialversicherungsbeiträge) in % des BIP.
Die Steuerquote ist somit stets niedriger als die Fiskalquote.

- Anhand eines Fallbeispiels für einen repräsentativen Arbeitnehmerhaushalt
(verheirateter, kinderloser Haushalt mit nur einem Einkommen von 50'000
Franken im Jahr 1977) wird gezeigt, dass derjenige Teil des
Bruttoeinkommens, der von Abgaben beansprucht wird, die nicht umgangen
werden können (direkte Steuern sowie Abfall- und
Abwasserentsorgungsgebühren), zwischen 1977 und 2000 zurückging. Dies gilt
sogar, wenn auch in beschränkterem Ausmass, bei Einbezug der Mehrwertsteuer
und der Steuern, die sich aus der Haltung eines Fahrzeuges ergeben. Bezieht
man die obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO und ALV) mit in
die Berechnung ein, so ist im Jahr 2000 der verfügbare Anteil des realen
Einkommens noch immer fast gleich hoch wie 1977. Werden allerdings weitere
obligatorische Abgaben wie die Prämien für die Krankenversicherung und die
berufliche Vorsorge mit einbezogen, so liegt dieser Anteil im Jahr 2000 4
Prozentpunkte unter demjenigen von 1977, oder resp. die Belastung des
Bruttoeinkommens mit Abgaben erhöht sich um 4 Prozentpunkte.

- Verschiedene Studien haben sich in der jüngsten Vergangenheit mit der
Besteuerung der juristischen Personen im internationalen Vergleich befasst.
In den meisten Studien erscheint die Schweiz diesbezüglich in vorteilhafter
Position. Der Bericht versucht darzustellen, wie sich die Besteuerung einer
Aktiengesellschaft zwischen 1977 und 2000 unter Berücksichtigung der
Teuerung in verschiedenen Kantonshauptorten entwickelt hat. Auch wenn die
Ergebnisse mit Vorsicht zu betrachten sind, zeigen sie deutlich, dass die
direkten Steuern der juristischen Personen in den vergangenen 20 Jahren im
Normalfall merklich gesunken sind.

Auskünfte:
Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 60 09
Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 60 22

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