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Revision der Bankenverordnung: Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen


MEDIENMITTEILUNG

Revision der Bankenverordnung: Vernehmlassungsergebnisse und weiteres
Vorgehen

17. Jan 2003 (EFD) Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bereitet im
Auftrag des Bundesrates eine Revision von Artikel 3a der Bankenverordnung
vor. Die Revision betrifft erstens die vorgeschlagene Abschaffung der
Betriebssparkassen und zweitens eine Erleichterung der Mittelbeschaffung für
nicht im Finanzbereich tätige Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In
Kenntnis der heute veröffentlichten Vernehmlassungsergebnisse hat das EFD
weiter ein Expertengutachten zu den Auswirkungen einer Abschaffung der
Betriebssparkassen in Auftrag gegeben.

Die vorgeschlagene Abschaffung der Betriebssparkassen steht im Zusammenhang
mit dem Swissair-Debakel, das die Notwendigkeit einer Überprüfung der
heutigen Regelung aufgezeigt hat. Die Einlegerinnen und Einleger bei
Betriebssparkassen verfügen im Falle des Konkurses bzw. der Nachlassstundung
lediglich über eine Drittklassforderung. Zudem unterstehen diese Kassen
nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Diese
unbefriedigende Situation hat zu zwei parlamentarischen Vorstössen geführt,
welche die Überprüfung des rechtlichen Status der Betriebssparkassen (Art.
3a Abs. 4 Bst. e Bankenverordnung) fordern.

Das vom EFD zu dieser Frage durchgeführte Vernehmlassungsverfahren hat
ergeben, dass die Abschaffung der Betriebssparkassen von den meisten
Kantonen, allen politischen Parteien sowie dem Schweizerischen
Gewerkschaftsbund und der Schweizerischen Bankiervereinigung befürwortet
wird. Hingegen lehnen diejenigen Unternehmen, die selber Betriebssparkassen
führen, den Vorschlag ab. Sie weisen zur Begründung auf die aus Mitarbeiter-
und Unternehmersicht vorhandenen Vorteile der Betriebssparkassen sowie auf
die kapitalmarktbedingten Schwierigkeiten einer notwendigen Umschuldung hin
und schlagen andere Massnahmen zur Minderung des Verlustrisikos bzw. der
Verbesserung des Einlegerschutzes vor.

Das Teilprojekt Betriebssparkassen ist sehr komplex, da es nicht zuletzt
verschiedene volkswirtschaftliche Fragen aufwirft. Zurzeit sind die Daten
über die existierenden Betriebssparkassen noch unvollständig. Zur
Komplettierung der Daten und zur Beantwortung der ökonomisch relevanten
Fragen hat das EFD ein externes Gutachten in Auftrag gegeben; gestützt
darauf soll dann der Entscheid über das Revisionsvorhaben gefällt werden.

Die zweite Änderung, welche die Eidgenössische Bankenkommission beantragt
(Art. 3a Abs. 4 Bst. d Bankenverordnung), soll Vereinen, Stiftungen und
Genossenschaften, welche nicht im Finanzbereich tätig sind, die Finanzierung
ihrer Vorhaben erleichtern. Die heutige Regelung benachteiligt Vereine und
Stiftungen gegenüber Genossenschaften. Bezüglich Genossenschaften besteht
der Grundsatz, dass Einlagen von Genossenschaftern dann keine
Publikumseinlagen sind, wenn die Genossenschaft in keiner Weise im
Finanzbereich tätig ist. Die vorgeschlagene Revision soll Vereine,
Stiftungen und Genossenschaften in diesem Bereich gleichstellen. Gemäss
revidiertem Text sind Einlagen von beliebigen Einlegern - also etwa nicht
nur von Vereinsmitgliedern oder Genossenschaftern - bei allen drei
Organisationsformen keine Publikumseinlagen, solange die Organisationen
einen ideellen Zweck oder die gemeinsame Selbsthilfe verfolgen und in keiner
Weise im Finanzbereich tätig sind.

Im Vernehmlassungsverfahren wurde dieser Änderungsvorschlag weit überwiegend
begrüsst. Jedoch liessen sich in Bezug auf die Kontrollierbarkeit der neuen
Regelung diverse kritische Stimmen vernehmen. Sie schlagen Massnahmen vor,
um sicherzustellen, dass die Einlagen nicht gewinnorientiert angelegt
werden.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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