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Die Weko erledigt die Problematik der Fahrschulpreise im Kanton

Die Weko erledigt die Problematik der Fahrschulpreise im Kanton
Graubünden mittels einvernehmlicher Regelung

An ihrer Sitzung vom 6. Januar 2003 hat die Wettbewerbskommission
(Weko) festgestellt, dass die Fahrlehrer im Kanton Graubünden die Höhe
der Preise für Fahrlektionen und Verkehrskundeunterricht untereinander
abstimmen und dadurch der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt wird.

Die meisten der betroffenen Fahrlehrer haben sich verpflichtet, das
beanstandete Verhalten aufzugeben, so dass das Verfahren für sie
einvernehmlich erledigt werden konnte.

Die Untersuchungen der Weko haben ergeben, dass die Mehrheit der
Mitglieder des Autofahrlehrerverbandes des Kantons Graubünden und des
Fürstentums Liechtenstein (AVGL) nach wie vor den ehemals empfohlenen
Preis befolgt. Dies obwohl der AVGL seit 1998 offiziell keine
Tarifempfehlung mehr abgibt.

Eine Abstimmung der Preispolitik unter den Fahrlehrern wurde im
weiteren durch eine  erleichtert, welche der AVGL seinen Mitgliedern
zur Verfügung stellte. Die Weko hat in einer Bekanntmachung aus dem
Jahr 1998 festgehalten, dass Kalkulationshilfen nicht zulässig sind,
wenn sie - wie das vorliegend der Fall war - de facto zur  eines zum
voraus bestimmten Preises führen.

Der AVGL und die grosse Mehrheit seiner Mitglieder hat sich im Rahmen
einer von der Weko genehmigten einvernehmlichen Regelung verpflichtet,
das unzulässige Verhalten aufzugeben. Ein eigentliches Verbot musste
daher die Weko nur gegenüber denjenigen Fahrlehrern aussprechen, welche
sich der einvernehmlichen Regelung nicht angeschlossen hatten.

Es handelt sich hierbei um den zweiten Fall, in dem die Weko gegen
unzulässige Preisabstimmungen unter den Mitgliedern eines
Autofahrlehrerverbandes vorgeht. Im Mai 2000 hatte sie bereits die
Abgabe von Tarifempfehlungen des freiburgischen Fahrlehrerverbandes
untersagt.

Prof. Roger Zäch
 01 634 48 80

 Rolf Dähler
 031 322 20 41
 rolf.daehler@weko.admin.ch