Vernehmlassung
zum Entwurf Publikationsgesetz
Das künftige Publikationsgesetz soll
einerseits an die Bundesverfassung angepasst werden und andererseits den
veränderten Anforderungen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat einen
entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Diese läuft bis
Ende April 2003.
Das
Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen des Bundes
(Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. Mit der Revision
soll es an die Bundesverfassung vom
18. April 1999 adaptiert werden. Die bisher in der Verordnung enthaltenen
Bestimmungen werden auf Gesetzesstufe gehoben. Aufgrund der geänderten Formen
der Erlasse der Bundesversammlung muss deren Publikationsorgan neu festgelegt
werden.
Die bisherigen
Regelungen zur Publikation der Gesetzessammlungen und des Bundesblatts haben sich bewährt. Dennoch soll das Gesetz den neuen Entwicklungen
bei der Veröffentlichung amtlicher Texte Rechnung tragen. Insbesondere will der
Bundesrat eine Rechtsgrundlage für die elektronische Publikation im Internet
schaffen und so das Verhältnis zwischen gedruckter und elektronischer Form klar
definieren.
Die Kriterien zur Aufnahme von Texten in die
Gesetzessammlungen und ins Bundesblatt sollen den heutigen Bedürfnissen
entsprechen. Mit der Revision der Bestimmungen über die rechtzeitige
Veröffentlichung und die Verbindlichkeit von Erlassen werden ein Beitrag zur
Verbesserung der Rechtssicherheit geleistet und die Voraussetzungen geschaffen,
um den Anliegen einer rechtsstaatlich einwandfreien amtlichen Publikation
gerecht zu werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht
eingesehen oder bei der Bundeskanzlei, Sektion Recht, 3003 Bern, bzw. unter recht@bk.admin.ch bestellt werden. Die
Vernehmlassung dauert bis Ende April 2003.
SCHWEIZERIASCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 15. Januar 2003
Für Rückfragen:
Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion
Recht
Laurenz Rotach (Tel. 031 / 322 37
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