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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Vernehmlassung zum Entwurf Publikationsgesetz

Das künftige Publikationsgesetz soll einerseits an die Bundesverfassung angepasst werden und andererseits den veränderten Anforderungen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Diese läuft bis Ende April 2003.

Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen des Bundes (Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. Mit der Revision soll es an die Bundesverfassung vom 18. April 1999 adaptiert werden. Die bisher in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen werden auf Gesetzesstufe gehoben. Aufgrund der geänderten Formen der Erlasse der Bundesversammlung muss deren Publikationsorgan neu festgelegt werden.

Die bisherigen Regelungen zur Publikation der Gesetzessammlungen und des Bundesblatts  haben sich bewährt. Dennoch soll das Gesetz den neuen Entwicklungen bei der Veröffentlichung amtlicher Texte Rechnung tragen. Insbesondere will der Bundesrat eine Rechtsgrundlage für die elektronische Publikation im Internet schaffen und so das Verhältnis zwischen gedruckter und elektronischer Form klar definieren.

Die Kriterien zur Aufnahme von Texten in die Gesetzessammlungen und ins Bundesblatt sollen den heutigen Bedürfnissen entsprechen. Mit der Revision der Bestimmungen über die rechtzeitige Veröffentlichung und die Verbindlichkeit von Erlassen werden ein Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit geleistet und die Voraussetzungen geschaffen, um den Anliegen einer rechtsstaatlich einwandfreien amtlichen Publikation gerecht zu werden.

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht eingesehen oder bei der Bundeskanzlei, Sektion Recht, 3003 Bern, bzw. unter recht@bk.admin.ch bestellt werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2003.

SCHWEIZERIASCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 15. Januar 2003

Für Rückfragen:

Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht

Laurenz Rotach (Tel. 031 / 322 37 28)