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Luftpolizeiliche Massnahmen während des WEF 03: Kompetenzdelegation an den Chef VBS

3003 Bern, 15. Januar 2002

Medieninformation

Luftpolizeiliche Massnahmen während des WEF 03: Kompetenzdelegation an den
Chef VBS

Die Schweiz nimmt während des WEF 03 ihre völkerrechtlichen Schutzpflichten
am Boden und in der Luft wahr. Zwar sind keine Anzeichen einer konkreten
Bedrohung vorhanden, aber im Sinne einer Vorsichtsmassnahme hat der
Bundesrat dennoch für die Dauer des WEF 03 über Davos eine Sperrzone
eingerichtet. Er hat zudem entschieden, den Kanton Graubünden mit Mitteln
des Bundes, welche die Sperrzone mit luftpolizeilichen Massnahmen
durchsetzen können, zu unterstützen.

Der Bundesrat hat die Kompetenz zum Waffeneinsatz zur Durchsetzung
luftpolizeilicher Massnahmen dem Chef VBS, Bundesrat Samuel Schmid,
übertragen. Dieser kann die Kompetenz an den Kommandanten der Luftwaffe
delegieren. Die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL) wurde
entsprechend geändert: Während Durchflugsgesuche nach bisherigem Recht beim
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht werden mussten, hat dies nun
direkt bei der Luftwaffe zu erfolgen. Der Bundesrat hat überdies die
Einsatzgrundsätze der luftpolizeilichen Mittel geregelt.
Für die generelle Sicherheit im Luftraum und zur Wahrung der Lufthoheit
während des WEF 03 in Davos wurden von der Luftwaffe in Absprache mit dem

Bundesrat folgende Einsatzgrundsätze festgelegt:

1.Es werden die international gültigen Verfahren der Internationalen
Zivilluftfahr-Organisation (ICAO) angewandt. Wo diese Verfahren nicht
festgelegt sind, insbesondere bei Einsätzen von Helikoptern, werden sie
sinngemäss und nach internationalen Gepflogenheiten sowie gemäss den
Reglementen der Luftwaffe angewandt.

2.Das Luftraumüberwachungssystem FLORIDA wird mit einem System TAFLIR
(Taktisches Fliegerradar) im 24-Stundenbetrieb ergänzt.

3.Luftpolizeieinsätze leisten entsprechend der Lage unbewaffnete
Propellerflugzeuge und/oder bewaffnete Kampfflugzeuge, bei Bedarf allenfalls
auch Helikopter.

Klassifizierung der Luftfahrzeuge und Einsatzregeln
Zur Entscheidungsfindung werden die erfassten Luftfahrzeuge in
Klassifizierungen unterteilt, welche von "identifiziert und kooperativ" bis
zu "nicht kooperativ und bedrohlich" reichen. Entsprechend der
Klassifizierung gelangen unterschiedliche und den Verhältnissen angepasste,
international gängige Abfang- und Warnverfahren zur Anwendung. Erst wenn all
diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das Luftfahrzeug die Anweisungen
weiterhin missachtet sowie das bedrohliche Flugverhalten fortsetzt, wird als
"ultima ratio" Waffengewalt angewandt.
Prozess der Entscheidungsfindung

Ein Entscheid des Kompetenzträgers steht am Ende einer zuvor zunehmend
bedrohlich gewordenen Lageentwicklung, der parallel dazu eine Kaskade
erfolglos gebliebener Massnahmen der Luftwaffe vorausgegangen ist. Bei
erkennbarer Bedrohung wird der Kompetenzträger benachrichtigt und über die
Entwicklung der Lage laufend informiert. Zeigt sich ein Luftfahrzeug
unvermindert unkooperativ, hält unverändert an einem bedrohlichen
Flugverhalten fest und fliegt in die Sperrzone ein, entscheidet der
Kompetenzträger über den Abschuss.

Auf seine Aufgabe wird der Kompetenzträger vorbereitet und mit den Phasen
vor der Entscheidfindung im Detail vertraut gemacht.
Präsenz luftpolizeilicher Mittel

Die Verfügbarkeit der Mittel der Luftwaffe ist während der Dauer des WEF 03
rund um die Uhr sichergestellt. Die Präsenz luftpolizeilicher Mittel im
Luftraum während des WEF 03 wird ausserordentliche Flugbetriebszeiten und
erhöhte Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese werden vorgängig publiziert.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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