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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons St. Gallen

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons St. Gallen

Der Bundesrat hat heute die Neufassung des Richtplans des Kantons St. Gallen
genehmigt. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen
verbunden. Der aus dem Jahr 1987 stammende Plan wurde gesamthaft
überarbeitet. Mit dieser Genehmigung wird der neue und gegenüber dem
Vorgänger fortschrittlichere Richtplan auch für die Behörden des Bundes und
der Nachbarkantone verbindlich, wobei die enge geografische Verflechtung
auch in Zukunft zur Kooperation verpflichtet.

Der Richtplan 2002 des Kantons St. Gallen setzt als Führungsinstrument der
Regierung wichtige Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons.
Mit den darin vorgenommenen Vorgaben und Anweisungen an die nachgeordnete
Planung soll die Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung
sichergestellt werden.

Die dem Richtplan zugrunde liegenden Raumordnungsziele ergänzen mit den
zugehörigen Leitsätzen die ausgleichende Orientierung des kantonalen
Raumordnungs-konzeptes von 1983 und sichern dem Kanton St. Gallen
diesbezüglich eine führende Rolle in der Ostschweiz. Die Vorgaben des
Richtplans, zum Beispiel die geforderte Bezeichnung wirtschaftlicher
Schwerpunktsgebiete, die angestrebte Mobilisierung von Nutzungsreserven in
Bahnhofgebieten sowie die Massnahmen zur Standortsicherung und
Standortvorbereitung von Einkaufs- und Freizeitzentren, unterstreichen diese
Ausrichtung.

Die relativ kurze zweijährige Planungszeit führte dazu, dass nicht alle
Fragen in gleicher Tiefe bearbeitet werden konnten. Der Kanton zeigt deshalb
in seinem Richtplan auf, wo weiterführende Planungen notwendig sind.

Diese vom Kanton bewusst zurückgestellten Planungsaufgaben sind denn auch
Gegenstand der Ergänzungsbedürfnisse, wie sie der Bundesrat festgehalten
hat. Die Landesregierung ist in Abstimmung mit dem Kanton St. Gallen der
Meinung, dass aufgrund der starken geografischen Verflechtungen mit den
Nachbarkantonen weiterhin eine enge Zusammenarbeit nötig sein wird. Diese
Kooperation drängt sich in den Bereichen Siedlung, Verkehr und
Landschaftsschutz sowie bei den Versorgungs- und Entsorgungsanlagen auf.

Bern, 15. Januar 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Friedrich Weber, Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern, Tel.
031/322 40 75, E-Mail: friedrich.weber@are.admin.ch oder
Rudolf Menzi, Stabsstelle Information, Bundesamt für Raumentwicklung, 3003
Bern, Tel. 031/322 40 55, E-Mail: rudolf.menzi@are.admin.ch.

Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 3.
Dezember 2001