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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Nidwalden

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Nidwalden

Der Bundesrat hat heute den Richtplan des Kantons Nidwalden genehmigt. Der
bisher gültige Richtplan aus dem Jahr 1986 wurde vollständig überarbeitet.
Mit der Genehmigung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Der
neue Richtplan ist nun auch für die Behörden des Bundes und der
Nachbarkantone verbindlich.

Der neue Richtplan des Kantons Nidwalden ist als Führungsinstrument für eine
Politik der nachhaltigen Raumentwicklung konzipiert. Er ist auf eine
Siedlungsentwicklung nach innen, auf eine nach-haltige Nutzung der nicht
erneuerbaren Ressourcen und auf einen sparsamen Umgang mit den öffentlichen
Mitteln ausgerichtet. Diesen übergeordneten Ziel-setzungen haben
raumwirksame Vorhaben in Zukunft zu entsprechen.

Der Kanton sieht vor, sein raumordnungspolitisches Führungsinstrument mit
einer periodischen Überprüfung der wichtigsten räumlichen Veränderungen zu
stärken. Zudem will er die Vernetzung mit den übrigen kantonalen
Führungsinstrumenten wie zum Beispiel dem Finanzplan oder dem Regierungs-
und Investitionsprogramm sicherstellen.

Der Bundesrat hat in Abstimmung mit dem Kanton die Genehmigung des
Hartgestein-Abbauvorhabens Ennetmoos Rüti wegen noch nicht bereinigter
Konflikte mit den nationalen Interessen des Landschaftsschutzes sistiert.
Die betroffenen Stellen sind im Rahmen eines "runden Tischs" zur Zeit daran,
Entscheidungsgrundlagen für eine Konfliktlösung zu erarbeiten. Wegen der zum
Teil noch zu grossen Bauzonenreserven wird der Kanton im Weiteren
eingeladen, Massnahmen für eine angemessene Redimensionierung zu treffen.

Der neue Richtplan stimmt mit den raumordnungspolitischen Grundanliegen des
Bundes überein. Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den
Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE).

Bern, 15. Januar 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:  Fred Baumgartner, Sektionschef Siedlung und Landschaft,
Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern, Tel. 031/322 40 54, E-Mail:
fred.baumgartner@are.admin.ch oder
Rudolf Menzi, Stabsstelle Information, Bundesamt für Raumentwicklung, 3003
Bern,
Tel. 031/322 40 55, E-Mail: rudolf.menzi@are.admin.ch

Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 4.
Dezember 2002