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Bundesrat beschliesst neue strategische Ziele für die SBB AG

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat beschliesst neue strategische Ziele für die SBB AG

Der Bundesrat hat für die SBB AG die strategischen Ziele beschlossen, die er
als Eigner für die Jahre 2003 - 2006 erreichen will. Die bisherige, bewährte
Stossrichtung wurde im Grundsatz bestätigt. Angepasst an veränderte
Bedingungen werden die Vorgaben für die verschiedenen Geschäftsbereiche.
Hohe Ziele setzt der Bundesrat beim grenzüberschreitenden Güterverkehr und
beim Personenverkehr.

Der Bund ist Alleinaktionär der SBB AG. Die Wahrnehmung der Eignerinteressen
obliegt seit 1999 dem Bundesrat. Mit dem Erlass der Ziele für die Periode
2003 - 2006 setzt der Bundesrat zum zweiten Mal verbindliche Vorgaben für
die unternehmerische Tätigkeit der SBB. Der Verwaltungsrat muss die Vorgaben
in die Unternehmensstrategie umsetzen und ist für deren Erreichung
verantwortlich. Die strategische Ziele sind neben der Wahl des
Verwaltungsrates das wichtigste Steuerungsinstrument des Bundesrates, um die
nachhaltige Unternehmensentwicklung der SBB AG zu fördern und zu sichern.
Sie sollen den operativen Spielraum der Unternehmen nicht einengen, aber
gleichwohl möglichst konkret und messbar ausgestaltet sein. Die Erreichung
wird mittels eines Kennzahlensystems jährlich systematisch überprüft.

Bei den übergeordneten Zielen verpflichtet der Bundesrat die SBB AG, die
Position des öffentlichen Verkehrs insgesamt zu stärken, einen wesentlichen
Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene zu leisten
und eine diskriminierungsfreie Trassenvergabe auch für andere
Bahnunternehmen zu gewährleisten. Die SBB AG soll dazu beitragen die
Effizienz des öffentlichen Verkehrs zu steigern und für die öffentliche Hand
das Leistungs- / Abgeltungsverhältnis zu verbessern. Der Bundesrat definiert
die klare Erwartung, dass die SBB AG ihre Unternehmensentwicklung auf die
Kunden fokussiert und ihre Dienstleistungen mit grosser Qualität und auf
einem hohen Sicherheitsniveau erbringen. Die SBB AG wird verpflichtet, bei
ihren Entscheiden soweit betriebswirtschaftlich vertretbar auch regional-
und umweltpolitische Anliegen sowie die Aspekte der Raumordung zu
berücksichtigen (Abwägungspflicht).

Die Stossrichtung beim Personenverkehr ist geprägt durch die in
Inbetriebnahme der 1. Etappe der Bahn 2000. Erwartet wird beim Fernverkehr
ein überproportionales Wachstum; beim internationalen Verkehr gute
Verbindungen zu den europäischen Wirtschaftszentren und beim Regionalverkehr
eine marktführende Rolle bezüglich Angebot und Qualität. Neu soll die SBB AG
auch verstärkt am Wachstumsmarkt Freizeitverkehr partizipieren.

Beim Güterverkehr liegt das Augenmerk auf den Mengen, der Qualität und der
Pünktlichkeit bei den grenzüberschreitenden Verkehren und dem
Wagenladungsverkehr. Auftrag ist die Steigerung der transportierten Mengen
und der Wirtschaftlichkeit des grenzüberschreitenden Güterverkehrs. Der
Marktanteil der SBB AG am gesamten alpenquerenden Güterverkehr soll steigen.
Innerhalb der Schweiz muss der Wagenladungsverkehr nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt und flächendeckend angeboten
werden.

Die Ziele für den Infrastrukturbereich sind weitgehend unverändert. Der
Auftrag zur diskriminierungsfreien Zuteilung der Trassen erhält durch den
"open acces" im Güterverkehr und die weiteren von der EU geplanten
Eisenbahnpakete zusätzliches Gewicht. Die langfristige Substanzerhaltung und
Erneuerung der Infrastruktur ist jederzeit zu gewährleisten.

Finanziell wird von der SBB AG ein angemessener Jahresgewinn erwartet, unter
dem im Minimum die Möglichkeit zur Finanzierung des Rollmaterials aus
eigenen Mitteln, die Deckung der geplanten Defizite im Güterverkehrsbereich
sowie die Sicherstellung der ordentlichen Investitionen verstanden wird.
Beim Güterverkehr erwartet der Bundesrat ab dem Geschäftsjahr 2005 ein
ausgeglichenes Ergebnis.

Grossen Wert legt der Bundesrat überdies auf die personellen Ziele. Die SBB
AG soll weiterhin eine fortschrittliche und sozialverantwortliche
Personalpolitik verfolgen und das Vertrauen des Personals in die
Unternehmensführung stärken. Ein offener und transparenter Umgang zwischen
Unternehmensspitze und Personal sowie eine gute Mitarbeiterzufriedenheit ist
Ausdruck davon. Ausgehend vom heute tiefen Wert, ist die
Mitarbeiterzufriedenheit in der Zielperiode klar zu steigern.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die SBB AG Kooperationen abschliessen
und auch international tätig sein muss. Er steckt jedoch den Rahmen dieser
Tätigkeiten ab. Diese setzen insbesondere für Auslandbeteiligungen klare
Leitplanken.

Bern, 15. Januar 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hans Werder, Generalsekretär UVEK, 031 322 55 06