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Ergebnisse der Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Raumplanungsverordnung

MEDIENMITTEILUNG

Ergebnisse der Vernehmlassung zu einer Teilrevision der
Raumplanungsverordnung

Der Bundesrat hat heute die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu
einer Teil-revision der Raumplanungsverordnung zur Kenntnis genommen.
Erwartungsgemäss fallen die Antworten kontrovers aus, wie der
Vernehmlassungsbericht zeigt. Über das weitere Vorgehen entscheidet der
Bundesrat später.

Ende Mai bis Ende September 2002 war eine Teilrevision der
Raumplanungsverordnung (RPV) in der Vernehmlassung. Jetzt liegen die im
Vernehmlassungsbericht zusammengefassten Ergebnisse vor. Der
Revisionsvorschlag hatte zum Ziel, die Vorschriften für die Änderung
bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen zu präzisieren.

Weitgehend einig waren sich die Vernehmlassenden darin, dass der
Vernehmlassungsvorschlag schwer verständlich und zu kompliziert sei.
Bezüglich der materiellen Ausrichtung des Vorschlags waren die Reaktionen
sehr kontrovers. Die Parteien, Verbände und Organisationen hielten
weitgehend an jenen Positionen fest, die sie bereits verschiedentlich
vertreten hatten. In diesem Sinn forderte die eine Seite eine stärkere
Liberalisierung, die andere Seite eine grössere Zurückhaltung als
vorgeschlagen. So war die Erhöhung der Obergrenzen für Nutzungserweiterungen
innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens auf 200 m2, verbunden mit einer
Beschränkung auf nur eine zusätzliche Wohneinheit, stark umstritten.

In den Stellungnahmen vieler Kantone sowie einzelner Fachverbände
widerspiegelt sich die Schwierigkeit, in dieser Sache eine einfache und
verständliche Regelung zu erlassen, die der Vielfalt höchst
unterschiedlicher Einzelfälle gerecht wird, den gesetzlichen Vorgaben
entspricht und gleichzeitig verhindert, dass die grundlegenden Entscheide
den Gerichten überlassen werden.

Über das weitere Vorgehen wird erst entschieden, wenn die zuständigen
Kommissionen der Eidgenössischen Räte zum Revisionsvorschlag Stellung
genommen haben. Ein solches Anhörungsrecht der parlamentarischen
Kommissionen ist seit dem Jahr 2000 gesetzlich vorgesehen.

Bern, 15. Januar 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Prof. Pierre-Alain Rumley, Direktor Bundesamt für
Raumentwicklung, 3003 Bern, Tel. 031/322 40 51, E-Mail:
pierre-alain.rumley@are.admin.ch oder
Christoph de Quervain, stv. Sektionschef Recht, Bundesamt für
Raumentwicklung, 3003 Bern, Tel. 031/322 40 84, E-Mail:
christoph.dequervain@are.admin.ch

Beilage: Vernehmlassungsbericht