Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Zollansätze für Waren im Verkehr mit Singapur

Zollansätze für Waren im Verkehr mit Singapur

Der Bundesrat setzt die Zollansätze für Waren mit Ursprung in Singapur,
die sich aus dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur sowie
aus dem Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Singapur
ergeben, auf den 1. Januar 2003 in Kraft. Industrieerzeugnisse mit
Ursprung in Singapur können ab diesem Datum zollfrei in die Schweiz
eingeführt werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten
Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.

Die diesbezüglichen Verordnungsänderungen sind im Internet abrufbar
unter:
http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/ausserordentliche_bekanntmachungen/akuelle_faelle.html(Link)

seco,
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Ariel Wyler,
Tel. 031 324 08 07

info@gs-evd.admin.ch