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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat genehmigt Rückübernahme-abkommen mit Westafrika

Bern, 20.12.2002.  Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 18.
Dezember 2002 das Rückübernahmeabkommen mit Nigeria und das Transitabkommen
mit Senegal verabschiedet. Gleichzeitig hat er Bundesrätin Ruth
Metzler-Arnold ermächtigt, diese Abkommen zu unterzeichnen.
Die Schweiz hat bereits mit 26 Staaten ein Rückübernahme- bzw.
Transitabkommen abgeschlossen. Solche Verträge regeln u. a. die formlose
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger durch den Herkunftsstaat und stellen
ein wichtiges Element für die Rückführung von Personen mit unbefugtem
Aufenthalt in der Schweiz dar.
Für die Rückführung von Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten,
ist die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten von grosser Bedeutung.
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
ermächtigt, diese Abkommen zu unterzeichnen. Eine entsprechende Reise ist
für Anfangs Januar nächsten Jahres geplant. Diese dient auch der
Weiterführung des Migrationsdialogs mit Nigeria und Senegal.
Die Genehmigung der Abkommen durch das Parlament erfolgt nach deren
Unterzeichnung.

Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18