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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Reform zur Stärkung der Volksrechte: eine massvolle Modernisierung

Abstimmung vom 9. Februar 2003

Bern, 20.12.2002. Mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative und der
Erweiterung des Staatsvertragsreferendums sollen die Volksrechte
modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Am 9.
Februar 2003 stimmen Volk und Stände über die Änderung der Volksrechte ab.

In keinem anderen Staat verfügt das Volk über derart weitgehende und
vielfältige Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Die Volksrechte sind
ständig weiterentwickelt und verfeinert worden. Die Vorlage zur Reform der
Volksrechte reiht sich auf diesem Weg ein und will einen Schritt weiter
gehen. Sie will in erster Linie Mängel beseitigen, indem sie die Volksrechte
modernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Stimmberechtigten
ausrichtet.

Die Bemühungen um eine Reform der Volksrechte gehen auf die
Verfassungsreform zurück. Die Vorlage des Bundesrates für eine umfassende
Reform scheiterte im Parlament wegen der vorgeschlagenen Erhöhung der
Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden. Das Parlament nahm die
mehrheitsfähigen Vorschläge des Bundesrats auf und schnürte ein Paket mit
zwei bedeutenden Reformen: der Einführung der allgemeinen Volksinitiative
und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums.

Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Zunehmend betreffen Verfassungsinitiativen nicht eigentlich Verfassungs-,
sondern bloss Gesetzesbestimmungen. Mit der allgemeinen Volksinitiative
sollen deshalb künftig 100'000 Stimmberechtigte ein Anliegen auf eine
Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes vortragen können. Die
Bundesversammlung legt den Text und die Rechtsstufe - Verfassung oder
Gesetz - fest. Wie heute würde über eine Verfassungsänderung eine
obligatorische Abstimmung von Volk und Ständen stattfinden, eine
Gesetzesänderung käme nur vor das Volk, wenn ein Referendum dagegen
ergriffen würdee. Mit dem neuen Initiativrecht kann das Volk neu auch auf
Bundesebene Änderungen von Gesetzen vorschlagen, wie dies in allen Kantonen
bereits heute der Fall ist.

Erweiterung des Staatsvertragsreferendums
Da ein immer grösserer Teil von Problemen auf internationaler Ebene gelöst
wird, sollen die Volksrechte beim Staatsvertragsrecht ausgebaut werden. Nach
heutigem Recht kann nur in vier Fällen das Referendum gegen einen
Staatsvertrag ergriffen werden: wenn er unbefristet und unkündbar ist, den
Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsieht, Einheitsrecht für
mehrere Staaten schafft oder wenn ihn die Bundesversammlung von sich aus dem
Referendum unterstellt. Damit das Volk schon beim Abschluss aller wichtigen
Staatsverträge mitbestimmen kann, soll das Staatsvertragsreferendum
ausgeweitet werden auf alle Verträge, die wichtige rechtsetzende
Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen
erfordert. So kann die politische Debatte schon beim Abschluss des
Staatsvertrags geführt werden. Ist ein Umsetzungserlass notwendig, kann die
Bundesversammlung den Staatsvertrag zusammen mit dem Erlass in einem Paket
dem Referendum unterstellen.

Technische Verbesserungen
Neben diesen zwei bedeutenden Reformen sieht die Vorlage einige technische
Verbesserungen vor. Namentlich sollen künftig Pattsituationen bei
Abstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag verhindert werden. Zudem
soll die Bundesversammlung bei Initiative und Gegenentwurf neu auch ein
doppeltes Ja empfehlen dürfen und damit die gleichen Möglichkeiten haben wie
Parteien und Verbände.

Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 02
Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 98