Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen :

Der Bundesrat hat den zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der
Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta)
gutgeheissen. Der Bericht liegt nun als Publikation des Bundesamtes für
Kultur (BAK) in einer viersprachigen Fassung -  deutsch, französisch,
italienisch und teilweise rätoromanisch - vor.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta der Regional- und
Minderheitensprachen sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck
ist die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der
wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Sprachencharta
schützt nicht die Individual- oder Kollektivrechte der sprachlichen
Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr die Verbesserung der Möglichkeiten der
Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung,
Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Durch die
Förderungsbestimmungen der Charta sollen die Menschen der verschiedenen
Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen. Die Schweiz hat
das Rätoromanische und das Italienische als Regional- oder
Minderheitensprachen im Sinne der Charta definiert und den
Förderungsbestimmungen unterstellt. Die Schweiz anerkennt das Jenische als
nicht territorial gebundene Sprache. Der Bund prüft mit Vertretern der
Fahrenden konkrete Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung des Jenischen.

Die Vertragsparteien sind nach Artikel 15 der Charta verpflichtet, dem
Europarat alle drei Jahre über die Umsetzung der Charta Bericht zu
erstatten. Im September 1999 hat der Bundesrat den Ersten Bericht der
Schweiz zuhanden des Expertenkomitees gutgeheissen. Auf Basis dieses
Berichts hat das Komitee am 1. Juni 2001 einen Bericht zuhanden des
Ministerkomitees des Europarates verabschiedet (www.local.coe.int), der am
23. November 2001 veröffentlicht wurde. Zu den darin enthaltenen
Empfehlungen nimmt der nun vorliegende zweite Bericht der Schweiz Stellung.
Er ist in drei Teile gegliedert. Die Teile I und II behandeln aus der
sprachpolitischen Optik des Bundes allgemeine Aspekte zur Umsetzung der
Charta. Teil III enthält die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin, die
an der Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt sind.

Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss vom 23. September 1997 die Charta
ratifiziert, die am 1. April 1998 Rechtskraft erlangt hat. Neben der Schweiz
gehören Österreich, Kroatien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn,
Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Schweden,
Grossbritannien, Spanien, Armenien und Zypern zu den 17 Vertragsparteien.

EidgenÖssische DepartemeNt des Innern

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Constantin Pitsch, Bundesamt für Kultur, Dienst für Sprach- und
Kulturgemeinschaften, T 031 322 92 87, E constantin.pitsch@bak.admin.ch.

Beilage: Bericht

Der zweite Bericht kann beim BAK, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, T 031 322 92
68, F 031 322 92 73 bezogen werden. Er ist auch auf www.bak.admin.ch
(Sprachenpolitik) abrufbar.