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Verabschiedung des Fakultativprotokolles zur Folterkonvention

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 18. Dezember 2002

Pressemitteilung

Verabschiedung des Fakultativprotokolles zur Folterkonvention

Die UNO Generalversammlung hat heute das Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe verabschiedet. Die Schweiz begrüsst
diese Entscheidung, für welche sie sich seit langem eingesetzt hat.

Durch dieses Fakultativprotokoll wird erstmals auf universeller Ebene ein
Instrument zur Folterprävention geschaffen: Unabhängige Experten eines
internationalen Ausschusses können regelmässig Visiten in Gefängnissen oder
etwa Polizeistationen der Vertragsstaaten durchführen. Die Vertragsstaaten
sind verpflichtet, auf nationaler Ebene Mechanismen zur Prävention zu
errichten.

Die Schweiz hat der Prävention und Bekämpfung der Folter sowie der
Rehabilitation der Opfer stets einen grossen Stellenwert eingeräumt. Sie hat
die Vorarbeiten zu diesem Fakultativprotokoll mit grosser Aufmerksamkeit
verfolgt und unterstützt. Durch dieses Protokoll wird die Hoffnung gestärkt,
weltweit die Zahl solcher Folterungen entscheidend senken zu können. Das
Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 20 Staaten unterzeichnet und
ratifiziert wird.

Im Hinblick auf die zu prüfende Ratifikation durch die Schweiz wird die
Bundesverwaltung eine interdepartementale Arbeitsgruppe bilden, um die
Umsetzungsmöglichkeiten namentlich des nationalen Mechanismus zu prüfen.
Diese Gruppe wird in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen arbeiten, deren
Kompetenzen in erster Linie betroffen wären.

Die Schweiz hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 2. Dezember 1986
ratifiziert. Es ist seit dem 26. Juni 1987 in Kraft.

Für weitere Informationen:
Arthur Mattli, Sektion Menschenrechte und Humanitäres Völkerrecht, 031 322
30 76