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Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in Vernehmlassung

Pressemitteilung - 18.12.2002

      Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in Vernehmlassung

      Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, eine breit gestreute Vernehmlassung
zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) vom 6. Oktober 1995
durchzuführen. Die im Jahre 1998 genehmigten sieben Fachhochschulen haben
sich im Rahmen ihrer Aufbauphase als wichtige Träger des tertiären
Bildungsbereichs etabliert. Mit der neuen Bundesverfassung haben sich die
Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundes jedoch verändert, und mit der
Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Jahre 1999 ist auch die
europäische Hochschullandschaft in Bewegung geraten.

      Die Gesetzesrevision soll es den Fachhochschulen deshalb erlauben,
sich als konkurrenzfähige Ausbildungsstätten im nationalen wie auch im
internationalen Hochschulraum zu behaupten. Die Rahmenbedingungen wurden im
revidierten Gesetz so angepasst, dass die Fachhochschulen ihre Stellung im
Hinblick auf eine spätere Integration in die Hochschulgesetzgebung frist-,
bedürfnis- und marktgerecht ausbauen können.

      Kernpunkte der Revision bilden demgemäss die Erweiterung des
Geltungsbereiches um die Fachbereiche Soziales, Gesundheit und Kunst und
deren Überführung in die Regelungskompetenz des Bundes, die Schaffung der
Grundlagen für ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem, die
vermehrt leistungsorientierte Finanzierung der Fachhochschulen, der Abbau
der Regelungsdichte, sowie die Stärkung der angewandten Forschung und
Entwicklung, der Kooperation und der Autonomie der Träger der
Fachhochschulen.

      Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung der
Bologna-Deklaration, für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen
Hochschulraumes dar. Damit die schweizerischen Fachhochschulen national und
international wettbewerbsfähig bleiben und ihre Diplome die internationale
Anerkennung erhalten, verankert der Gesetzesentwurf den Grundsatz der
zweistufigen Ausbildung (First Cycle - Bachelor, Second Cycle - Master).
Dies ermöglicht, nach einem ersten - mindestens drei Jahre dauernden und in
der Regel berufsqualifizierenden - Bachelorstudiengang einen darauf
aufbauenden Masterstudiengang anzubieten, der den Studierenden zusätzlich
vertieftes und spezialisiertes Wissen vermittelt.

      Der mit dem heutigen Bundesratsentscheid in die Vernehmlassung
geschickte Gesetzesentwurf steht unter der Federführung des Bundesamtes für
Berufsbildung und Technologie (BBT). Die Botschaft des Bundesrates zum
teilrevidierten Fachhochschulgesetz soll dem Parlament Mitte 2003
unterbreitet werden. Die Vernehmlassung wurde im Hinblick darauf auf den 28.
März 2003 befristet.

      Die Revisionsarbeiten stehen aber auch im Spannungsfeld weiterer
Entwicklungen im universitären Hochschulbereich. Die nun vorliegende
Teilrevision des FHSG stellt deshalb sowohl für die Konsolidierungsphase der
Fachhochschulen (2004 - 2007) als auch im Hinblick auf die Integration der
Fachhochschulen in die schweizerische Hochschulgesetzgebung einen wichtigen
Zwischenschritt dar.

      Gesetzesentwurf und Erläuterungen auf Internet:
      www.bbt.admin.ch
      (Fachhochschulen/Dossiers und Projekte)

      Auskünfte:
      Helen Stotzer, Kommunikation BBT,
      Tel. 031 322 83 63,
      mail:
      helen.stotzer@bbt.admin.ch

      Beat Weber, Leistungsbereich Fachhochschulen BBT,
      Tel. 031 324 25 79,
      mail:
      beat.weber@bbt.admin.ch