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Auflösung des Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT

DES INNERN

Medienmitteilung                                                      Bern,
18. Dezember 2002

Auflösung des Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa

Der Bundesrat hat den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von
Holocaust/Shoa per 31. Dezember 2002 aufgelöst. Die verbleibenden Mittel des
Fonds in Höhe von rund 12 Millionen CHF, namentlich aus Zinsen resultierend,
werden zu einem Drittel in der Hilfe für Folter- und Kriegsopfer eingesetzt
und zu zwei Dritteln der World Jewish Restitution Organisation übertragen.

Mit Verordnung vom 26. Februar 1997 hatte der Bundesrat den Spezialfonds
zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa geschaffen. Der Zweck des
Fonds war, Spenden der Schweizer Banken, Industrie,
Versicherungsgesellschaften und der Nationalbank an bedürftige
Holocaust-Überlebende zu verteilen.

Nachdem nun die Auszahlungen des Fonds weitestgehend abgeschlossen sind, hat
der Bundesrat beschlossen, den Fonds per 31. Dezember 2002 aufzulösen. Er
dankt den Mitgliedern der Fondsleitung und des Fondsbeirats für die
geleistete Arbeit und befreit sie von ihren Aufgaben.

Für noch pendente Auszahlungen, die sich infolge von Schwierigkeiten bei der
Ermittlung der Zahladressen der Begünstigten, infolge von Todesfällen und
Erbstreitigkeiten ergeben haben, werden 950'000 USD als Reserve
rückgestellt. Von den verbleibenden rund 12 Millionen CHF fliessen rund 4
Millionen CHF in die Hilfe für heute in der Schweiz lebende Personen, die
aufgrund ihrer Herkunft, Religion, politischen Anschauungen oder anderer
Gründe gefoltert oder anderer schwerer Gewalt ausgesetzt wurden. Diese
Unterstützung soll mithelfen, diesen Opfern auf leicht zugängliche Weise
Hilfe und Therapie zukommen zu lassen. Dieser Betrag wird dem
Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zukommen, das die Mittel in Ergänzung zu
seinen eigenen Beiträgen bzw. zu den Beiträgen der Humanitären Stiftung SRK
zugunsten der langfristigen Sicherung der ambulanten Dienste für Folter- und
Kriegsopfer einsetzen wird. Mit diesem Betrag kann der Aufbau von
Zweigstellen in der Romandie und der Ostschweiz sichergestellt werden. Zudem
sollen künftig nicht ausschliesslich anerkannte Flüchtlinge, sondern auch
andere ausländische Folter- und Kriegsopfer vom Betreuungsangebot
profitieren können. Rund 8 Millionen CHF werden der World Jewish Restitution
Organisation, Jerusalem, zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser
Mittel soll unter der Auflage erfolgen, dass rund neun Zehntel in soziale
Hilfeleistungen für bedürftige Holocaust-Opfer fliessen und ein Zehntel für
Programme auf dem Gebiet der Forschung, Ausbildung und Erinnerung an den
Holocaust eingesetzt wird.

Sämtliche Akten des Spezialfonds wurden dem Bundesarchiv übergeben. Für
Folgearbeiten, die sich in den kommenden Monaten noch ergeben können -
namentlich Anfragen Dritter aus dem Ausland - wird eine Anlaufstelle im
Eidg. Finanzdepartement bzw. Eidg. Departement für auswärtige
Angelegenheiten bezeichnet.

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Presse- und Informationsdienst

Auskunftsperson:

Claudia Kaufmann, Generalsekretärin EDI, 031 322 80 06