Schweizer Luftwaffe: Zusatzvereinbarung mit Norwegen
3003 Bern, 18. Dezember 2002
Medieninformation
Schweizer Luftwaffe: Zusatzvereinbarung mit Norwegen
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Ergänzung zu einer bestehenden
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Schweiz und Norwegen bezüglich der
Luftwaffen genehmigt. Durch dieses Memorandum of Understanding (MOU) wird
der rechtliche Status der an Übungen der beiden Luftwaffen in der Schweiz
oder in Norwegen beteiligten Personen verbessert. Dieses Vorgehen wurde
bereits in den beiden letzten Jahr praktiziert und hat sich bewährt.
Der völkerrechtliche Vertrag regelt Rechte und Pflichten der in beiden
Ländern an militärischen Übungen beteiligten Personen. Im Hinblick auf die
bevorstehende Luftwaffenübung NIGHTWAY 2003 im Januar 2003 in Norwegen
bedeutet dies vor allem eine wesentliche Verbesserung der rechtlichen
Situation der Piloten. Im Falle eines Flugunfalles mit schweizerischen
Flugzeugen kann so eine allfällige strafrechtliche Beurteilung der
beteiligten schweizerischen Personen in der Schweiz vorgenommen werden.
Damit ist für die Betroffenen der gleiche Rechtsschutz garantiert wie bei
einem Flugunfall in der Schweiz.
EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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