Bundesrat gibt Startschuss
zu Nationalratswahlen 2003
Nach Verabschiedung der neuen
Parteienregisterverordnung durch Parlament
Mit der Verabschiedung des
Kreisschreibens an die Kantone hat der Bundesrat den Startschuss zu den
Nationalratswahlen vom 19. Oktober 2003 gegeben. Das Dokument enthält alle für
die Wahlvorbereitungen nötigen Informationen wie etwa die Anzahl der jedem
Kanton zustehenden Nationalratssitze oder den Zeitraum, in dem jeder Kanton
selber festlegen kann, bis wann die Wahlvorschläge und die
Listenverbindungserklärungen einzureichen sind.
In dem Kreisschreiben werden den Kantonen
überdies die technischen Einzelheiten für das Auszählprozedere und das
Beschwerdewesen bekanntgegeben. Ein spezielles Kapitel widmet der Bundesrat der
Untervertretung der Frauen im Nationalrat, die überwunden werden sollte. Mit dem
Kreisschreiben erhalten Kantone und Parteien von Bundeskanzlerin Annemarie
Huber-Hotz noch einen Leitfaden für kandidierende Gruppierungen. Darin sind
Hinweise zum zweckmässigen Vorgehen bei der Einreichung von Wahlvorschlägen,
aber auch zur gezielten Förderung von Frauen und untervertretenen Minderheiten
zu finden.
Kreisschreiben und Leitfaden werden zusammen
mit weiteren Unterlagen (Anmeldeformular zum Eintrag ins Parteienregister sowie
Informationen über Erleichterungen bei der Wahlanmeldung, über
Stimmerleichterungen, frühere Entscheide zu strittigen Fragen des Wahlrechts und
über Ständeratswahlen) allen Kantonen und den im Nationalrat vertretenden
Parteien zugestellt. Ab Mitte Januar 2003 sind die Dokumente dann auch weiteren
interessierten Kreisen zugänglich. Hier die
Bezugsquellen:
Internet: www.bk.admin.ch/ch/d/pore/nrw03/index.html
Fax: (bitte genaue Rücksendeadresse angeben)
031 / 322 58 43
Post: Schweizerische Bundeskanzlei, WB U 152,
3003 Bern
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
18. Dezember
2002
Für Rückfragen:
Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Sektion
Politische Rechte
Tel. 031 / 322 37 49 (von 10 bis 12
Uhr)