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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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      Pressemitteilung - 18.12.2002

      Aufhebung der Sanktionen gegenüber der UNITA

      Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2002 die Verordnung über Massnahmen
gegenüber der UNITA mit Wirkung ab dem 19. Dezember 2002 aufgehoben. Damit
treten sämtliche Sanktionsmassnahmen gegenüber dieser Gruppierung ausser
Kraft.

      Die Schweiz hat am 25. November 1998 Sanktionen gegenüber der
damaligen angolanischen Rebellenbewegung UNITA (National Union for the Total
Independence of Angola) erlassen. Die schweizerische Sanktionsverordnung,
welche in Übereinstimmung mit den entsprechenden Resolutionen des
UNO-Sicherheitsrates stand, wurde in der Folge verschiedentlich angepasst.
Sie sah ein Verbot der militärischen Unterstützung der UNITA, ein
Lieferverbot für Rüstungsgüter, Erdöl, Ausrüstungsgüter für den Bergbau,
verschiedene Transportmittel, ein Verbot der Ein- und Durchfuhr sowie der
Ein- und Auslagerung in und aus Zolllagern von Rohdiamanten mit Ursprung in
Angola, eine Ein- und Durchreisesperre für Amtsträger der UNITA,
Finanzsanktionen, Luftverkehrsmassnahmen sowie ein Verbot der Eröffnung und
Aufrechterhaltung von UNITA-Büros in der Schweiz vor. Am 26. Juni 2002 hat
die Schweiz die Sanktionen gegenüber der UNITA mit der Aufhebung der Ein-
und Durchreisesperren gegenüber UNITA-Vertretern gelockert. Die Aufhebung
sämtlicher verbleibender Sanktionen erfolgt in Anlehnung an die Resolution
1448 (2002), welche der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember
2002 erlassen hat. Damit wird den Fortschritten im angolanischen
Friedensprozess Rechnung getragen.

      Auskünfte:
      Othmar Wyss, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen,
      Tel. 031 324 09 16

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