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Erste Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU für die Luftfahrt

MEDIENMITTEILUNG

Erste Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU für die Luftfahrt

Delegationen aus der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich
heute in Brüssel zur ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses gemäss dem
bilateralen Luftverkehrsabkommen getroffen. Neben Fragen der weiteren
Entwicklung gemeinschaftlicher Institutionen oder der Vereinheitlichung der
Flugsicherung wurde auch der Bereich der staatlichen Beihilfen ausgiebig
erörtert.

Die Aufgabe des im Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU stipulierten Gemischten
Ausschusses ist es, die ordnungsgemässe Anwendung des am 1. Juni 2002 in
Kraft getretenen Abkommens sicherzustellen. Er tritt mindestens einmal
jährlich zusammen. Die Schweizer Delegation, welcher neben Vertretern des
Bundes auch ein Repräsentant des Kantons Zürich angehörte, stand unter der
Leitung von André Auer, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
Die Delegation der europäischen Kommission wurde geleitet vom Direktor
Luftverkehr, dem Franzosen Michel Ayral.

Zu Beginn dieser ersten Sitzung einigten sich die beiden Parteien auf die
Arbeitsmethoden des Ausschusses. Demnach wird sich unter anderem künftig
eine permanente Expertengruppe mit der Aufnahme neuer EU-Rechtserlasse
befassen.

In materieller Hinsicht konzentrierten sich die Verhandlungen auf die
weitere Entwicklung der europäischen Luftfahrtinstitutionen. Im Vordergrund
standen dabei die neu geschaffene Europäische Agentur für Flugsicherheit
(European Aviation Safety Agency, EASA) und die Verwirklichung eines
einheitlichen europäischen Flugsicherungssystems (Single European Sky). In
beiden Bereichen wird die Schweiz aktiv mitwirken; es besteht jedoch noch
keine vollständige Einigung über die Modalitäten einer solchen
Partizipation.

Ebenfalls eingehend diskutiert wurde die Frage der staatlichen Beihilfen an
Fluggesellschaften. Dabei waren sich beide Delegationen über die Bedeutung
dieses Problemkreises für eine gesunde Entwicklung der Luftfahrt einig. Die
schweizerische Delegation unterstrich die Tatsache, dass Sachverhalte, die
vor Inkrafttreten des Abkommens eingetreten waren, nicht in den
Kompetenzbereich des Gemischten Ausschusses fallen. Vor dem Hintergrund der
in letzter Zeit in der EU und mit der Swissair-Krise auch in der Schweiz
gemachten Erfahrungen kamen beide Delegationen überein, sich in Fragen, die
den Bereich staatlicher Beihilfe tangieren könnten, weiterhin möglichst früh
gegenseitig zu informieren.

Die nächste Sitzung des Gemischten Ausschusses ist für den 24. Juni 2003
geplant.

Bern, 16. Dezember 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst