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Bundespersonal erhält 1,0 % Teuerungsausgleich

MEDIENMITTEILUNG

Bundespersonal erhält 1,0 % Teuerungsausgleich

12. Dez 2002 (EFD) Dem Personal der Bundesverwaltung, dessen Leistung im
ablaufenden Jahr als gut oder sehr gut beurteilt worden ist, sowie den
Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des Bundes (PKB) wird ein
Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent gewährt. Diese generellen Lohnmassnahmen
wurden heute Mittag zwischen den Sozialpartnern der Bundesverwaltung unter
Leitung von Bundespräsident Kaspar Villiger ausgehandelt. Aufgrund der
Parlamentsbeschlüsse konnte auf weiter gehende Forderungen nicht eingetreten
werden.

Mit dem Verhandlungsergebnis, die Löhne des Bundespersonals um generell 1,0
Prozent anzuheben, wird die auf Ende 2002 aufgelaufene Teuerung
ausgeglichen. Aufgrund der Differenz zwischen National- und Ständerat über
die Höhe der Kürzung der Personalausgaben des Bundes konnte in der ersten
Verhandlungsrunde der Sozialpartner vom 2. Dezember 2002 kein Ergebnis
erzielt werden. Nach erfolgter Einigung der beiden Kammern konnte für den
12. Dezember 2002 eine zweite Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern
angesetzt werden. Diese führten zu einem Entscheid, der auch von den
Personalverbänden mehrheitlich als vertretbar bewertet wird.

Dass trotz Kürzungsbeschlüssen von Bundesrat und Parlament letztlich doch
noch ein voller Teuerungsausgleich gewährt werden kann, ist auf die Erhöhung
der AHV-Renten bzw. des Koordinationsabzugs (und mithin tieferen Beiträgen
an die Pensionskasse) und die Herabsetzung der ALV-Beitragssätze per
1.1.2003 zurückzuführen. Beide Umstände führen zu geringeren Beiträgen an
die Sozialversicherungen als im Budget geplant worden war.

Neben dieser generellen Lohnmassnahme, welche bei guter Leistung alle
Mitarbeitenden erhalten, werden in der Bundesverwaltung erstmals auch
individuelle, leistungsorientierte Lohnmassnahmen nach dem Neuen Lohnsystem
(NLS) gewährt. Diese führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Lohnsumme.

Die Budgetkürzungen der Eidg. Räte zwingen die Verwaltung, in Zukunft bei
der Wiederbesetzung vakanter Stellen noch grössere Zurückhaltung zu üben als
bisher.

Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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