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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Lotteriegesetz soll modernisiert werden

Vernehmlassung über Gesetzesentwurf einer Expertenkommission

Bern, 09.12.2002. Mit der Revision des Lotteriegesetzes sollen korrekt und
transparent durchgeführte Lotterien und Wetten gewährleistet und die
Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der Spiele geschützt werden. Die
Reinerträge aus den Spielen sollen -wie bisher- gemeinnützigen oder
wohltätigen Vorhaben zugute kommen. Der Bundesrat hat am Montag Vorschläge
der Expertenkommission zur Kenntnis genommen und das EJPD ermächtigt,
darüber eine Vernehmlassung bis Ende März 2003 durchzuführen. Erst danach
wird der Bundesrat sich über diese Reform äussern.

Die Revision des fast 80-jährigen Lotteriegesetzes wurde in enger
Zusammenarbeit mit den Kantonen vorbereitet. Die Expertenkommission setzte
sich paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammen und
wurde von der Berner Regierungsrätin Dora Andres und Luzius Mader,
Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, geleitet. Die Expertenkommission
konnte verschiedene bewährte Elemente und Grundsätze des geltenden
Lotteriegesetzes in den Gesetzesentwurf übernehmen. Dies trifft namentlich
auf die in der Bevölkerung breit akzeptierte Zweckbindung der Reinerträge
der Lotterien zugunsten gemeinnütziger oder wohltätiger Vorhaben zu, die
künftig auch für die Wetten gelten soll.

Zudem soll wie bisher für die Durchführung von Lotterien und Wetten ein
Bewilligungssystem gelten, das nur ein eingeschränktes und kontrolliertes
Spielangebot zulässt. Denn nur eine limitierte Konkurrenz schafft, nach
Meinung der Expertenkommission, geordnete und übersichtliche
Marktverhältnisse und eine genügende Ertragskraft zugunsten gemeinnütziger
oder wohltätiger Zwecke. Schliesslich sollen die Kantone weiterhin die
Kompetenz haben, die Reinerträge zu verteilen, Spielangebote auf ihrem
Territorium einzuschränken oder zu verbieten sowie Kleinveranstaltungen zu
bewilligen und zu beaufsichtigen.

Neue Spiele und Vertriebsformen

Neben der Übernahme bewährter Grundsätze des geltenden Lotteriegesetzes
schlägt die Expertenkommission eine Reihe von Neuerungen vor. Angesichts des
technologischen und gesellschaftlichen Wandels tritt die Kommission dafür
ein, neue Spiele und Vertriebsformen zuzulassen. So soll die bisher
verbotene Buchmacherwette von Grossveranstalterinnen angeboten werden
können, welche die Spielrisiken abdecken und das notwendige Know-how für die
Durchführung haben. Damit könnten unter anderem die Oddset-Wetten in der
Schweiz eingeführt werden. Für die Veranstaltung von Lotterien und Wetten
sollen zukünftig grundsätzlich alle Vertriebsformen verwendbar sein. Zum
Schutz des Spielpublikums können allerdings beim Vertrieb von Spielen mit
elektronischen Hilfsmitteln (Telefon, Internet) gewisse Einschränkungen
vorgesehen werden. Zudem dürfen solche Spiele nur in der Schweiz zugänglich
sein.

Prävention und Behandlung der Spielsucht

Um die Spielsucht möglichst zu verhindern oder wirksam entgegenzutreten,
sollen die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden zu verschiedenen Vorkehren
verpflichtet werden. Sie müssen bei der Bewilligung von Spielen die
Spielsuchtgefahr besonders beachten sowie die notwendigen Einschränkungen
anordnen und deren Wirksamkeit überprüfen. Zudem sind die Bewilligungs- und
Aufsichtsbehörden für eine effiziente Nutzung des neu geschaffenen
Spielsuchtfonds verantwortlich. Auch die Spielveranstalter werden in die
Pflicht genommen: Sie müssen 0,5% der Bruttospielerträge an den
Spielsuchtfonds abgeben und dürfen keine Spiele mit einer Auszahlungsquote
von über 75% anbieten. Die im Vergleich zu den Spielbankenspielen tiefere
Auszahlungsquote führt dazu, dass das Spielgeld rascher aufgebraucht ist und
die Spieler/innen rascher mit dem Spiel aufhören. Die aus Gründen der
Bekämpfung der Spielsucht erfolgte Festlegung einer maximalen
Auszahlungsquote ist zudem ein messbares Abgrenzungskriterium zu den nur in
den Spielbanken zugelassenen Spielen.

Neuerungen für das Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren

Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, künftig zwischen
Grossveranstalterinnen und Kleinveranstalterinnen zu unterscheiden. Neu soll
insbesondere für Grossveranstalterinnen ein duales Bewilligungssystem
(Veranstalter- und Spielbewilligung) eingeführt werden. Bei der Erteilung
der Veranstalterbewilligung werden die persönlichen, fachlichen und
finanziellen Voraussetzungen der Gesuchstellerin eingehend geprüft. Ob die
Grossveranstalterinnen kantonal beherrscht sein sollen, ist noch offen; die
Experten stellen deshalb zwei Varianten zur Diskussion. In einem zweiten
Schritt wird den Inhaber/innen von einer Veranstalterbewilligung für jedes
einzelne angebotene Spiel eine separate Spielbewilligung erteilt.

Für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Grossveranstalterinnen soll eine
besondere Lotterie- und Wettkommission geschaffen werden. Die Experten waren
sich allerdings nicht einig, ob diese Kommission auf Stufe Bund oder auf
Stufe Kantone (Konkordat) anzusiedeln ist und stellen deshalb beide
Varianten zur Diskussion. Die Reinerträge von heute rund 400 Millionen
Franken pro Jahr werden auch in Zukunft durch die bestehenden kantonalen
Lotterie- und Wettfonds verteilt, die erstmals gesetzlich näher geregelt
werden. Die Kantone sollen weiterhin für die Bewilligung und Beaufsichtigung
von Kleinveranstalterinnen zuständig sein.

Besteuerung neu geregelt

Die bisherige Erhebung der Verrechnungssteuer auf Spielgewinnen soll durch
eine Quellenbesteuerung ersetzt werden. Dabei werden alle Gewinne besteuert,
die über einer Freigrenze von 300 Franken liegen. Damit können die
Steuererträge ungefähr im gleichen Rahmen wie bisher gehalten werden, und
die administrativ sehr aufwändige Erhebung der Verrechnungssteuer entfällt.
Gleichzeitig kann auf diese Weise die Bildung von Schwarzgeld verhindert
werden. Der Steuersatz auf den Bruttogewinnen soll 10% für die direkte
Bundessteuer betragen. Da im Steuerharmonisierungsrecht des Bundes keine
tarifarischen Bestimmungen festgelegt werden können, werden die Kantone
selber einen Weg zu einem einheitlichen Steuersatz finden müssen.

Weitere Auskünfte:

Regierungsrätin
Dora Andres,
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern,
T +41 (0)31 633 47 21

Vizedirektor
Luzius Mader,
Bundesamt für Justiz,
T +41 (0)31 322 41 02