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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Für die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer

Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen
des Nationalrates

Bern, 09.12.2002. Der Bundesrat erachtet es als sachgerecht, dass die
Urteile gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben
und die Flüchtlingshelfer rehabilitiert werden. Dies hält er in seiner
Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für
Rechtsfragen des Nationalrates fest.

Die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer soll erfolgen, weil die Verhängung
dieser Urteile aus heutiger Sicht das nicht mehr als gerecht empfunden wird,
führt der Bundesrat in seiner am Montag verabschiedeten Stellungnahme aus.
Eine Rehabilitierung ist zudem angezeigt, weil viele Helfer mit selbstlosem
Einsatz handelten und zum Teil erhebliche Gefahren auf sich nahmen. Nicht
wenige von ihnen gerieten durch die Verurteilung wegen Fluchthilfe selbst in
Not.

Der Gesetzesentwurf sieht einen doppelten Mechanismus vor: Einerseits werden
die Strafurteile gegen Flüchtlingshelfer generell aufgehoben. Andrerseits
soll eine neu zu schaffende, unabhängige "Rehabilitierungskommission" auf
Gesuch hin oder von Amtes wegen im Einzelfall ausdrücklich feststellen, dass
ein bestimmtes Urteil gegen Flüchtlingshelfer aufgehoben wird. Die Aufhebung
von Strafurteilen soll aber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder
Genugtuung begründen.

Weitere Auskünfte:
Peter Müller,
Bundesamt für Justiz,
T +41 (0)31 322 41 33