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Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU zur Betrugsbekämpfung - Weitere Arbeitssitzung: Zweite Lesung des Vertragsentwurfs

MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU zur Betrugsbekämpfung - Weitere
Arbeitssitzung: Zweite Lesung des Vertragsentwurfs

09. Dez 2002 (EFD) In Brüssel haben die Delegationen der Europäischen Union
(EU) und der Schweiz die Verhandlungen zur Betrugsbekämpfung fortgesetzt.
Basis für die zweite Lesung des Vertragsentwurfs war der am 25./26. November
2002 in Bern bereinigte Text.

Die beiden Delegationen haben ihre Positionen aufgrund des konkreten
Vertragsentwurfs weiter klären können. Dabei erzielten sie in einigen
Punkten eine Annäherung, wie zum Beispiel bei der aufschiebenden Wirkung von
Beschwerden oder bei der Überwachung von Bankgeschäften. Die Schweiz ist
bekanntlich bereit, im Bereich der indirekten Steuern Zwangsmassnahmen neu
nicht nur bei Abgabebetrug, sondern auch bei gewerbsmässigen Abgabedelikten
(insbesondere Schmuggel) zu vollziehen. Uneinigkeit verbleibt bei der in der
gegenwärtigen Verhandlungsphase ausgeklammerten Frage, wie der Grundsatz der
doppelten Strafbarkeit anzuwenden ist.

Aus Schweizer Sicht erlaubt ihre Offerte gegenüber dem heutigen Zustand
einen signifikanten Ausbau der Bekämpfung aller bedeutenden Abgabe- und
Subventionsdelikte. Eine Folgesitzung wird später vereinbart.

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