Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung
mit der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union und den Auswirkungen
auf die bilateralen sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU
befasst. Mit der Erweiterung stellt sich die Frage nach der Ausdehnung dieser
Abkommen und insbesondere des Personen-Freizügigkeitsabkommens auf die neuen
Mitgliedstaaten.
Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der
sektoriellen Abkommen einschliesslich des Personen-Freizügigkeitsabkommens als
wichtigen und für die Schweiz vorteilhaften Schritt. Sie bewirkt eine bedeutende
Öffnung der Märkte und ist deshalb eine grosse Chance für die schweizerische
Wirtschaft.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schweiz
die Frage der Zuwanderung nach ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Interessen ausrichten muss. Dabei stehen neben den 15 bisherigen Mitgliedländern
der EU auch die 10 neuen im Vordergrund. Schon heute drängen verschiedene
Wirtschaftszweige, vor allem die Landwirtschaft und das Gastgewerbe, aber auch
das Gesundheitswesen, auf eine Öffnung der osteuropäischen Staaten für die
Rekrutierung von Arbeitskräften. Eine solche Öffnung würde analog zum
bestehenden Personen-Freizügigkeitsabkommen mit Kontingenten und
Übergangsfristen schrittweise geregelt.
Der Bundesrat hat das Justiz- und
Polizeidepartement beauftragt, gemeinsam mit dem Volkswirtschaftsdepartement und
dem Departement für auswärtige Angelegenheiten die Frage einer Ausweitung des
Freizügigkeitsabkommens zu vertiefen und Entscheidungsgrundlagen für ein
Verhandlungsmandat auszuarbeiten.
Mit diesem Vorgehen wird der Bundesrat bereit
sein, Konsultationen mit den Kantonen, den aussenpolitischen Kommissionen beider
Räte sowie mit den Sozialpartnern aufzunehmen, sobald die EU mit dem erwarteten
Begehren an die Schweiz gelangen wird, das Personen-Freizügigkeitsabkommen auf
die neuen Mitgliedstaaten auszudehnen.
Der Bundesratssprecher
Vizekanzler Achille Casanova
9. Dezember 2002