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Neue Finanzordnung geht ans Parlament


MEDIENMITTEILUNG

Neue Finanzordnung geht ans Parlament

09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Entwurf einer
neuen Finanzordnung (NFO) verabschiedet. Die NFO soll die
Haupteinnahmequellen des Bundes sichern, die Bundesverfassung nachführen und
das Steuersystem vereinfachen. Die Vorlage beinhaltet insbesondre die
Aufhebung der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer
sowie die Streichung des Sondersatzes im Tourismusbereich. Der Bundesrat
vertritt die Meinung, dass es sich beim Sondersatz für
Beherbergungsleistungen um eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe
handelt, die als solche nicht in das Steuersystem gehört. Die NFO-Vorlage
kommt voraussichtlich im Jahre 2004 vor das Volk.

Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer (dBSt) und
der Mehrwertsteuer (MWST) ist bis Ende 2006 befristet. Um die Bundesfinanzen
auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat der Bundesrat gestützt
auf die Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft für eine Neue Finanzordnung
(NFO) ausgearbeitet und diese heute verabschiedet.

Wie der Bundesrat in dieser Botschaft unter anderem ausführt, sollen die
Höchstsätze weiterhin in der Verfassung verankert und der Höchstsatz auf dem
Reinertrag für juristische Personen an den geltenden Satz von 8,5 Prozent
angepasst werden. Die Befristung der Bundeskompetenz zur Erhebung der dBSt
und der MWST soll aufgehoben werden, da diese beiden Steuern gegenwärtig
rund 60 Prozent aller Bundeseinnahmen ausmachen und für die staatliche
Aufgabenerfüllung unverzichtbar sind.

Um das Steuersystem zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, schlägt
die Landesregierung ausserdem vor, bei der MWST nur noch einen Normalsatz
und einen reduzierten Satz anzuwenden. Ende 2006 soll der Sondersatz für
Beherbergungsleistungen ganz abgeschafft werden. Der Bundesrat erachtet den
Sondersatz als eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die als solche
nicht ins Steuersystem gehört. Das vom Bundesrat kürzlich verabschiedete
Massnahmenpaket zur Tourismusförderung, das den betroffenen Regionen
erlauben soll, Strukturanpassungen vorzunehmen und die Qualität des Angebots
zu verbessern, gibt den Tourismusregionen ausreichend Zeit, sich den
Herausforderungen zu stellen. Gestützt darauf und angesichts der
internationalen Konjunkturschwäche tritt der Bundesrat für die Verlängerung
des Sondersatzes bis Ende 2006 - statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende
2003 - ein. Eine weitere Fristerstreckung soll jedoch nicht mehr möglich
sein.

Die neue Finanzordnung stellt eine schlanke Vorlage dar. Das liegt im
Wesentlichen am Nein von Volk und Ständen zum Verfassungsartikel zu einer
Energielenkungsabgabe vom September 2000. Nach jenem Abstimmungsergebnis
hält es der Bundesrat nicht für opportun, zum gegenwärtigen Zeitpunkt erneut
eine Finanzordnung mit fiskalischen Anreizen zur Ressourcenschonung
vorzulegen.

Da es sich bei der neuen Finanzordnung um Verfassungsänderungen handelt,
kommt die Vorlage voraussichtlich 2004 vor das Volk.

Auskunft:
Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09.
Andreas Pfammatter, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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