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Diplomatisches Personal: Melde- und Bewilligungspflicht für Nebenerwerbstätigkeiten


MEDIENMITTEILUNG

Diplomatisches Personal: Melde- und Bewilligungspflicht für
Nebenerwerbstätigkeiten

09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat ist bereit, erwerbsorientierte
Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden des diplomatischen Corps einer
Melde- und Bewilligungspflicht zu unterstellen. In einer Motion hatte die
Aussenpolitische Kommission des Nationalrates ein grundsätzliches Verbot auf
Gesetzesstufe gefordert.

Mit ihrer Motion an den Bundesrat wollte die Aussenpolitische Kommission des
Nationalrates eine Gesetzesänderung einleiten, die es dem diplomatischen
Personal verbieten würde, eine bezahlte Nebenbeschäftigung anzunehmen.
Obwohl er mit dem Anliegen der Motion grundsätzlich einverstanden ist, will
der Bundesrat nicht so weit gehen. Mit flexibleren Lösungen lasse sich die
angestrebte Kontrolle besser und grundrechtsschonender erreichen. Zudem sei
eine Gesetzesänderung entbehrlich, weil das Bundespersonalgesetz (BPG) die
Grundlage bereits enthalte (Art. 24), um Nebenerwerbstätigkeiten von
Diplomatinnen und Diplomaten einer Melde- und Bewilligungspflicht zu
unterstellen.

Der Bundesrat ist ausserdem bestrebt, Interessenkonflikte, die aus privaten
Tätigkeiten von Bundesangestellten entstehen könnten, auch mit weiteren
Massnahmen zu minimieren. Diese sollen das Verantwortungsbewusstsein der
Angestellten stärken, eine entsprechende Unternehmenskultur fördern und
ethisch verantwortbares Verhalten des Personals auch im privaten Bereich
unterstützen. Dabei komme dem Verhaltenskodex der allgemeinen
Bundesverwaltung vom 19. April 2000 besondere Bedeutung zu.

Soweit zur Erreichung der Motionsziele Änderungen auf Verordnungsstufe nötig
sind, wird der Bundesrat dazu die Organisationen des Bundespersonals
konsultieren und mit ihnen Verhandlungen führen (Art. 33 Absätze 2 Bst. B
und 3 BPG). Der BR beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft:
Bernhard Marfurt, Direktion für Ressourcen und Aussennetz / EDA, Tel. 031
322 32 02
Mariette Bottinelli, Eidg. Personalamt / EFD, Tel. 031 322 62 14

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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