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Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld weiterhin mit vier Prozent - Keine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat


MEDIENMITTEILUNG

Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld weiterhin mit vier Prozent - Keine
vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat

09. Dez 2002 (EFD) Die Fehlbetragsschuld des Bundes gegenüber der
Pensionskasse des Bundes soll auch weiterhin mit 4 Prozent verzinst werden.
Auch am Zeitplan für die spätere Umstellung der Bundespensionskasse auf das
Beitragsprimat will der Bundesrat nichts ändern. Er beantragt deshalb dem
Parlament, zwei Motionen der SVP-Fraktion abzulehnen. Diese hatte verlangt,
den Zinssatz für die Schuld des Bundes variabel, entsprechend den
Entwicklungen an den Kapitalmärkten, festzulegen und unverzüglich auf das
Beitragsprimat umzustellen.

Der Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld gegenüber der Pensionskasse des
Bundes mit 4 Prozent. Diesen im Pensionskassengesetz des Bundes (PKB-Gesetz)
festgelegten Zinssatz (siehe Kasten) will der Bundesrat beibehalten. Er ist
darum nicht bereit, dem Parlament eine Revision des PKB-Gesetzes
vorzuschlagen, wie das die SVP-Fraktion in einer Motion verlangt hatte.

PKB-Gesetz: Artikel 26, Absatz 2

Der Bund verzinst seine Fehlbetragsschuld (...) mit 4 Prozent. Der Bundesrat
kann den Zinssatz auf höchstens 4,5 Prozent erhöhen. Der Bund trägt seine
Fehlbetragsschuld innert höchstens 8 Jahren nach Errichtung der
Pensionskasse gegenüber der Pensionskasse ab.

In seiner Stellungnahme zur Motion schreibt der Bundesrat, die
Fehlbetragsschuld des Bundes stelle für die Bundespensionskasse ein Aktivum
dar. Solange der Bund diese Schuld nicht abgetragen habe, fehle der Kasse
die Möglichkeit, das Geld anzulegen. Das versicherungstechnische
Deckungskapital der Pensionskasse des Bundes sei mit 4 Prozent zu verzinsen.
In der Anlagestrategie der Pensionskasse des Bundes, welche der Bundesrat
1999 in Kraft gesetzt habe, figuriere darum die Fehlbetragsschuld als eine
zu 4 Prozent fest verzinsliche Anlagekategorie. Darüber hinaus sei Artikel
26 in den Verhandlungen zum Erlass des PKB-Gesetzes zu keinem Zeitpunkt
bestritten worden.

Würde unter dem Eindruck der gegenwärtigen Kapitalmarktsituation der
Zinssatz jetzt reduziert, so müsste die PKB einen Einnahmenausfall von -
kurzfristig gesehen - über 100 Millionen Franken pro Jahr hinnehmen. Damit,
so der Bundesrat weiter, würde sich der Fehlbetrag erhöhen beziehungsweise
der Deckungsgrad entsprechend sinken, was wiederum Auswirkungen auf die
Bundeskasse hätte. Der Bund ist gemäss PKB-Gesetz verpflichtet, seine
Fehlbetragsschuld innert höchstens acht Jahren seit Errichtung von PUBLICA
abzutragen. Je rascher demnach der Bund seine Schuld amortisiert, desto
schneller wird sich auch das Problem der Verzinsung lösen. Der Bundesrat
beantragt dem Parlament aus den angeführten Gründen, die Motion abzulehnen.

Keine vorzeitige Umstellung auf das Beitragsprimat

Gemäss einer vor zwei Jahren überwiesenen Motion ist der Bundesrat
verpflichtet, dem Parlament bis Ende 2006 eine Revision des PKB-Gesetzes
vorzulegen, bei der die Vorsorgeordnung für die Altersleistungen auf dem
Beitragsprimat basiert. Mit ihrer Motion hatte die SVP-Fraktion vom
Bundesrat eine raschere Gangart verlangt und ihn aufgefordert, die
Umstellung auf das Beitragsprimat unverzüglich einzuleiten.

In seiner Stellungnahme zur Motion betont der Bundesrat, zunächst sei die
Vorsorge- und Personalpolitik des Bundes zu harmonisieren. Dieses Vorhaben
bedürfe eingehender Abklärungen und sei unter der Leitung des Eidg.
Personalamtes und in Zusammenarbeit mit der Eidg. Versicherungskasse und
PUBLICA zwischenzeitlich bereits eingeleitet worden. Die Überführung der
Versichertenbestände von der heutigen Pensionskasse des Bundes PKB in
PUBLICA wird auf den 1. Juni 2003 erfolgen. Sämtliche verfügbaren Ressourcen
müssen deshalb mit erster Priorität für diese Migration von der PKB zu
PUBLICA eingesetzt werden. Aus diesen Gründen ist eine vorzeitige Umstellung
auf das Beitragsprimat nicht möglich.

Die in der Motion geforderte "raschere Gangart" beim Übergang vom Leistungs-
zum Beitragsprimat brächte für den Bund überdies keine finanziellen
Vorteile. Ein integraler Primatwechsel erfordere die Erarbeitung einer
Vorlage zur Änderung des PKB-Gesetzes, hält der Bundesrat weiter fest.
Dieser Prozess lasse sich auch deshalb nicht wesentlich verkürzen, weil
zurzeit eine BVG-Revision anstehe, die es in den Einrichtungen der
beruflichen Vorsorge - somit auch in PUBLICA - aller Voraussicht nach im
nächsten oder übernächsten Jahr umzusetzen gelte. Eine vorzeitige Umstellung
auf das Beitragsprimat würde nicht zuletzt auch die Versicherten von PUBLICA
verunsichern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb, die Motion der
SVP-Fraktion abzulehnen.

Auskunft:
Peter Düggeli, Eidg. Versicherungskasse, Tel. 031 323 41 91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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