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Kein reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen


MEDIENMITTEILUNG

Kein reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen

09. Dez 2002 (EFD) Im Rahmen der schweizerischen Mehrwertbesteuerung soll
von einer Privilegierung arbeitsintensiver Dienstleistungen abgesehen
werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von
Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) fest, deren Ablehnung er beantragt. Als
Begründung führt die Landesregierung an, das geltende Steuersatzniveau der
Schweiz sei mit einem Normalsatz von 7,6% bescheiden im Vergleich zu jenem
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Triponez hatte in einer Motion gefordert, für bestimmte konsumnahe,
arbeitsintensive Dienstleistungen einen ermässigten Steuersatz einzuführen.
Da Dienstleistungen wie das Coiffeurgewerbe, Wäschereien, Textilreinigungen
sowie das Gastgewerbe sehr preisempfindlich seien und eine sozial
bedeutungsvolle Funktion in der Schweizer Volkswirtschaft erfüllten,
rechtfertige sich ein reduzierter Steuersatz.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass im Rahmen der
schweizerischen Mehrwertbesteuerung von einer Privilegierung dieser
Dienstleistungen abzusehen ist. Das hierzulande geltende Steuersatzniveau
sei im Vergleich zu den Steuermassen in den EU-Mitgliedstaaten bescheiden.
Der in der Schweiz angewandte Normalsteuersatz von 7,6% könne im Vergleich
mit den geltenden EU-Sätzen als relativ tief beurteilt werden, wodurch sich
das Problem der Überwälzung auf den Endverbraucher stark mildere.

Weiter ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass er sich bereits im Rahmen der
Ausarbeitung der Botschaft zur neuen Finanzordnung 2007 gegen die Einführung
eines zusätzlichen reduzierten Steuersatzes für arbeitsintensive
Dienstleistungen geäussert hat. Diese würde nicht nur den Grundsatz der
Wettbewerbsneutralität verletzen, sondern auch die Mehrwertsteuer
verkomplizieren. Gerade aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) sei die Vereinfachung jedoch ein wichtiges Anliegen. Das Nebeneinander
mehrerer verschiedener Steuersätze widerspreche diesem Anliegen klar.

Da Zeitpunkt und Höhe von MWST-Satzerhöhungen heute noch offen sind,
erachtet es der Bundesrat ferner nicht als sinnvoll, künftige politische
Entscheide schon jetzt mit Auflagen zu belasten. Er beantragt daher, die
Motion abzulehnen.

Auskunft:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40 (nur bis 1300)
Roger Braunschweig (ab 1400) 031 322 71 24

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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