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Bundesrat genehmigt Zusammenarbeit mit neuer Zivilluftfahrtbehörde Liechtensteins

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Zusammenarbeit mit neuer Zivilluftfahrtbehörde
Liechtensteins

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein in der
Zivilluftfahrt wird auf eine neue Grundlage gestellt. Die in einem
Notenaustausch festgelegte Regelung definiert den Umfang der schweizerischen
Zuständigkeit für die Zivilluftfahrt in Liechten-stein und die
Zusammenarbeit mit der neu geschaffenen Zivilluftfahrtbehörde unseres
Nachbarlandes. In erster Linie geht es darum, die bisherige, bewährte Praxis
europa-kompatibel auszugestalten.

Gestützt auf eine Vereinbarung aus dem Jahre 1950 übte das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) bis anhin die alleinige Aufsicht über die
Zivilluftfahrt auch in Liechtenstein aus. Deshalb musste Liechtenstein
bisher das Inkraftreten der luftrechtlichen Bestimmungen aus dem EWR
aufschieben. Nachdem die Schweiz nun über ein Luftverkehrsabkommen mit der
EU verfügt, konnte Liechtenstein diesen Vorbehalt fallen lassen, sind doch
die luftrechtlichen Grundlagen nach EWR und Luftverkehrsabkommen praktisch
identisch.

Aufgrund seiner EWR-rechtlichen Verpflichtungen hat Liechtenstein nun eine
eigene Zivilluft-fahrtbehörde geschaffen, die so genannte «Dienststelle für
Zivilluftfahrt» (DZL). Sie wird sich aber in weiten Teilen auf das
Fachwissen des BAZL abstützen. Die vom Bundesrat genehmigte Vereinbarung
bildet die rechtliche Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen
BAZL und DZL. Sie regelt ebenfalls die Durchführung und Abgeltung
allfälliger Unfalluntersu-chungen durch das schweizerische Büro für
Flugunfalluntersuchungen (BFU) auf liechtensteini-schem Hoheitsgebiet.

Die kommerzielle Luftfahrt in Liechtenstein beschränkt sich auf
Helikopteraktivitäten auf dem Helikopterlandeplatz Balzers mit zwei dort
ansässigen Helikopterunternehmungen und einem Unterhaltsbetrieb. Beim BAZL
sind rund fünfzig Piloten mit liechtensteinischer Nationalität und ungefähr
dreissig liechtensteinische Luftfahrzeuge registriert.

Bern, 9. Dezember 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Daniel Hügli, Kompetenzzentrum Internationales, BAZL, Telefon 031
325 90 93