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Neue Trägerschaft für die Eidgenössische Rehabilitations­klinik Novaggio (ERK)


Der Bundesrat hat beschlossen, die Eidgenössische Rehabilitationsklinik  in
Novaggio per 1. Juli 2003 auf den Ente ospedaliero cantonale in Bellinzona
zu übertragen. Durch die neue Trägerschaft wird die Weiterführung der Klinik
sichergestellt.

Im Jahre 1922 eröffnete die Eidgenössische Militärversicherung in Novaggio
eine Heilstätte für Wehrmänner mit Tuberkulose. 1952 wurde die Heilstätte in
ein Spital zur Behandlung von internistischen Erkrankungen und von Gelenk-
und Rückenleiden umgewandelt. 1989 - 1997 baute das Bundesamt für
Militärversicherung das Militärspital in eine leistungsfähige Spezialklinik
zur umfassenden Rehabilitation des Stütz- und Bewegungsapparates aus.

Die 65 Betten der ERK stehen nicht nur Patienten der Militärversicherung,
sondern auch den Patienten aller Krankenkassen und Unfallversicherer zur
Verfügung. Seit 1999 liegt die Bettenbelegung bei 100 Prozent. Der Anteil
der Militärversicherungs­patienten ist aber in den letzten Jahren
kontinuierlich zurückgegangen und betrug im Jahre 2001 nur noch rund 15
Prozent. 52 Prozent aller Patienten der ERK waren im Jahre 2001
grundversicherte Tessiner Krankenkassenpatienten. Weil für diese
Versicherten aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht die
vollen Kosten vergütet werden, führte dies in den letzten Jahren trotz
voller Auslastung der Klinik zu Betriebsdefiziten (2001 2,8 Mio. Franken).
Es liess sich aus diesen Gründen nicht mehr rechtfertigen, dass die Klinik
weiterhin vom Bund betrieben wird.

Da die ERK aber einem gesundheitspolitisch, volkswirtschaftlich und
regionalpolitisch wichtigen Auftrag entspricht, wurde  nach einer neuen
Trägerschaft gesucht. Mit dem Ente ospedaliero cantonale (EOC), einer
öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons Tessin zur Führung von Spitälern,
konnte ein geeigneter Träger gefunden werden. Der EOC verpflichtet sich, die
Klinik weiterzuführen und weiterhin Militärpatienten aufzunehmen. Zudem wird
er in den nächsten Jahren mindestens 25 Mio. Franken in einen Umbau
investieren sowie bis 2022 zusätzlich 10 Mio. Franken für den Unterhalt und
die Erneuerung der Anlagen aufwenden. Um eine dadurch entstehende
unverhältnismässige Erhöhung der Betriebskosten und damit auch der
Spitaltaxen zu verhindern, wird der Bund einen Beitrag von 13 Mio. Franken
an die Investitionskosten leisten.

Der Bundesrat hat nun, wie bereits der Staatsrat des Kantons Tessin, der
Übertragung des Betriebes der Klinik mit dem Personal, sowie der Grundstücke
und der Infrastruktur, auf den 1. Juli 2003 ebenfalls zugestimmt.
Vorbehalten bleiben die erforderlichen Kreditbeschlüsse der
Bundesversammlung und des Grossen Rates des Kantons Tessin.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Franz Schwegler, Direktor des Bundesamtes für Militärversicherung,

Tel. 031 324 69 05, E-Mail: franz.schwegler@bamv.admin.ch

Hinweis für die Bundeshausfotografinnen und -fotografen

Die Unterzeichnung der Vereinbarung betreffend die Übernahme der

Eidgenössischen Rehabilitationsklinik Novaggio durch den Ente ospedaliero

cantonale Bellinzona wird im Anschluss an die Pressekonferenz im

Bundeshaus West, Konferenzzimmer W 52 stattfinden.