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Ecofin-Rat vom 3. Dezember 2002 zur Zinsenbesteuerung: Stellungnahme des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD

MEDIENMITTEILUNG

Ecofin-Rat vom 3. Dezember 2002 zur Zinsenbesteuerung: Stellungnahme des
Eidgenössischen Finanzdepartements EFD

03. Dez 2002 (EFD) Die Schweiz nimmt den Wunsch des Ecofin-Rates zur
Kenntnis, wonach die EU vor ihrem Entscheid zur Zinsenbesteuerung noch
vertiefende Gespräche führen will. Die Schweiz bleibt im Rahmen ihrer
Offerte und ihrer Rechtsordnung für Gespräche offen. Im Hinblick darauf wird
Bern das Anliegen der EU im Detail analysieren.

Die EU will nächste Woche mit der Schweiz weitere Gespräche führen, um
Einzelheiten der Offerte zu vertiefen. Das grundsätzliche Interesse der EU
bestätigt, dass das von der Schweiz vorgelegte Konzept zur Lösung des
Zinsenbesteuerungsproblems der EU zielgerichtet und effizient ist. Im Rahmen
des aktuellen 4-Punkte-Angebots (Steuerrückbehalt von bis zu 35%,
freiwilliges Wahlrecht für EU-Bürger zwischen Steuerrückbehalt und Meldung,
nicht-präjudizierende Revisionsklausel, Amtshilfe für natürliche und
juristische Personen bei Steuerbetrug und dergleichen) und ihres
Rechtssystems bleibt die Schweiz offen für lösungsorientierte Gespräche mit
der EU.

Das Kernstück der Schweizer Offerte, Zinserträge von EU-Bürgern mit einem
glaubwürdig hohen Steuerrückbehalt zu belegen, übertrifft nach Auffassung
der Schweiz die von der EU im Jahre 2000 in Feira verlangte
Gleichwertigkeit, indem sie eine effiziente, automatische Besteuerung
zugunsten der EU-Mitgliedstaaten bewirkt. Damit wird die Steuerhinterziehung
wirksam bekämpft und die Umgehung der geplanten EU-Richtlinie unattraktiv
gemacht. Obwohl der Informationsaustausch auf Anfrage kein Anliegen des
Feira-Beschlusses ist und nicht zur angestrebten Besteuerung von
Zinserträgen führt, hat die Schweiz auch zu diesem Punkt einen
substanziellen Vorschlag gemacht. Sie wäre bereit, in den
Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Mitgliedländern Amtshilfe bei
Steuerbetrug zu vereinbaren. Diese Amtshilfe würde nicht nur (wie die
geplante EU-Richtlinie) natürliche Personen erfassen sondern auch
Gesellschaften. Zudem würde sie bei Steuerbetrug und bei Delikten geleistet,
die sinngemass mit Steuerbetrug vergleichbar sind, also den gleichen
Unrechtsgehalt aufweisen.

Wichtig für die Bestimmung des weiteren Vorgehens ist für die Schweiz nebst
anderen Bedingungen auch die Gleichwertigkeit der von der EU mit anderen
Drittstaaten, insbesondere den USA, getroffenen Lösungen. Die Schweiz stellt
fest, dass die EU von allen im Feira-Beschluss erwähnten Drittstaaten,
worunter die USA, bisher einzig mit der Schweiz über eine konkrete
Abkommensbasis verhandelt hat, und dass auch bezüglich der Lösungen mit den
der EU assoziierten Territorien noch keine Klarheit besteht.

In ihrer Lagebeurteilung wird die Schweiz sowohl das
Zinsenbesteuerungsdossier als auch die Gesamtheit der mit der EU geführten
"Bilateralen Verhandlungen II" berücksichtigen. Ziel des Bundesrates ist das
Erreichen eines ausgewogenen Gesamtresultats, weshalb die Verhandlungen auch
in den übrigen Bereichen zu einem raschen Abschluss geführt werden sollen.

Auskünfte zur Zinsenbesteuerung: Daniel Eckmann, Delegierter für
Kommunikation EFD: 031 322 63 01

Auskünfte zum übrigen Stand der Bilateralen Verhandlungen II: Adrian
Sollberger, Integrationsbüro: 031 322 26 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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