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Bundesrat lehnt Vorverschiebung von Investitionen sowie ein Programm zur Wohnbauförderung in Agglomerationen ab

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 3.12.2002

Bundesrat lehnt Vorverschiebung von Investitionen sowie ein Programm
zur Wohnbauförderung in Agglomerationen ab

Der Bundesrat lehnte es ab, zwecks Ankurbelung der Konjunktur
Investitionen vorzuverschieben sowie ein Wohnbauförderungsprogramm für
die Agglomerationen zu initiieren , wie das die SP-Fraktion in ihren
Postulaten anregt.

In der Form von Postulaten hat die SP-Fraktion den Bundesrat ersucht,
zwecks Ankurbelung der Konjunktur in den Bereichen öffentliche
Investitionen, Wohnbauförderung in Agglomerationen und Dauer der
Kurzarbeitentschädigung Massnahmen zu prüfen, vorzubereiten oder zu
ergreifen.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf das Postulat über das
Vorziehen öffentlicher Investitionen fest, dass zwar gemäss den
jüngsten Prognosen die schweizerische Wirtschaft 2002 stagnieren
dürfte, indessen im nächsten Jahr mit Besserungstendenzen gerechnet
werden kann. Namentlich mit Blick auf die Schuldenbremse, die die
Konjunkturlage berücksichtigt, lehnt er ein Vorziehen von
Investitionen ab.

Betreffend eines Wohnbauförderungsprogramms hält er insbesondere fest,
dass sich früher ergriffene Massnahmen in diesem Bereich wegen der
langen Produktionsdauer und der Gefahr der prozyklischen Wirkung als
nicht zweckmässig erwiesen hätten. Zudem verweist er auf die
bestehenden institutionellen Voraussetzungen (das sich im Parlament
befindende Wohnraumförderungsgesetz, Tripartite
Agglomerationskonferenz), die bei einem Einbruch ein rasches reagieren
ermöglichten, womit das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden
kann.

Auch das Postulat in Sachen Verlängerung der Höchstentschädigungsdauer
bei Kurzarbeit kann als erfüllt abgeschrieben werden. Der Bundesrat
hat anlässlich der Sitzung vom 30. Sept. 02 beschlossen, die
Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigungsdauer um sechs Monate auf die
maximale Dauer von 18 Monaten auszudehnen.

In einer ebenfalls zum Konjunkturpaket gehörenden Interpellation mit
dem Titel „Werkplatz versus Finanzplatz Schweiz“ gibt die SP-Fraktion
ihre Sorge um den Rückgang der Arbeitsplätze in der Industrie
Ausdruck. Der Bundesrat hält dazu insbesondere fest, dass er zwischen
Werkplatz und Finanzplatz kein Dilemma und keine Spannungen sieht, und
dass beide auf gute Rahmenbedingungen angewiesen sind, um im globalen
Wettbewerb bestehen zu können.

Im Zusammenhang mit diesen Vorstössen zur Stützung der Konjunktur ist
in Erinnerung zu rufen, dass der Bundesrat dank der Zustimmung des
Volks zur 3. Revision der Arbeitslosenversicherung am 29. Nov. 02
beschliessen konnte, die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung
per 1. Jan. 03 zu senken. Damit werden bei Haushalten und Unternehmen
im Jahre 2003 Mittel im Umfang von zusammen deutlich über einer
Milliarde verfügbar, was zur Stützung des Konsums und der
Investitionen beitragen wird.

Auskünfte:
Postulat Vorverschieben von Investitionen: Andreas Pfammatter EFV,
Tel. 031 322 60 54
Postulat Wohnbauförderungsprogramm: Cipriano Alvarez BWO, Tel. 032 654 91 30
Postulat Verlängerung Entschädigungsdauer Dominique Babey, seco Tel. 031 322 22 73
Interpellation Werkplatz versus Finanzplatz, Peter Balastèr, seco Tel. 031 322 21 18