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Rüstungspolitik des VBS: Bundesrat verabschiedet neue Grundsätze

3003 Bern, 2. Dezember 2002

Medieninformation

Rüstungspolitik des VBS: Bundesrat verabschiedet neue Grundsätze

Der Bundesrat hat am Freitag die neu definierten Grundsätze für die
Rüstungspolitik des VBS verabschiedet; die bisher geltenden Grundsätze
datierten von 1996 und entsprachen nicht mehr der neuen Sicherheitspolitik
und den Reformprojekten VBS XXI, Armee XXI und Gruppe Rüstung XXI. Die
Rüstungspolitik definiert die Grundzüge der Rüstungsbeschaffung, regelt
Fragen der Industriekooperation, der internationalen Zusammenarbeit und
klärt die Rolle sowie den Einbezug der schweizerischen Industriebasis.

Das Ziel der Rüstungspolitik ist die rechtzeitige, langfristige,
verlässliche und an wirtschaftlichen Prinzipien orientierte Erfüllung der
Bedürfnisse nach Gütern, Bauten und Dienstleistungen für die Armee und für
den Bevölkerungsschutz.

Bedürfnisplanung der Armee und Rüstungspolitik sind eng miteinander
verknüpft. Eine Koordination zwischen den Auftraggebern auf Armeeseite und
den Auftragnehmern auf Seite der Gruppe Rüstung ist sichergestellt. Dies
gilt auch für die Erarbeitung einer Technologiestrategie.

Die Auslandabhängigkeit der Schweiz für Rüstungsgüter ist sehr hoch, die
internationale Kooperation entsprechend wichtig. Nach wie vor benötigt die
Schweiz aber aus sicherheitspolitischen Gründen in spezifischen Bereichen
eine gewisse Autonomie, so zum Beispiel für die Instandhaltung. Dies
erfordert eine ausreichende schweizerische Industriebasis, insbesondere bei
den privatrechtlichen Rüstungsunternehmen des Bundes.

Wirtschaftlichkeit

Die Rüstungspolitik des VBS ist auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Alle
Rüstungsaktivitäten richten sich nach dem Grundsatz des Wettbewerbs und
beachten die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes.
Kosten-Nutzen-Überlegungen werden ab Beginn des Evaluationsverfahrens
eingebracht. Durch konsequente Anwendung materialwirtschaftlicher Prozesse,
insbesondere durch eine zentrale Beschaffung, wird das Einkaufspotential
optimiert.

Internationale Kooperation

Die Schweiz muss aus wirtschaftlichen und technologischen Gründen den
Grossteil ihrer Rüstungsgüter im Ausland beschaffen. Zudem soll die
Ausrüstung der Armee vermehrt mit jener unserer Nachbarstaaten und anderer
Partnerstaaten kompatibel sein, d.h. internationalen Standards entsprechen.
Die Grenzen internationaler Kooperation werden durch die Aussen- und
Sicherheitspolitik bestimmt. Die Rüstungspolitik hält neutralitätspolitische
Auflagen ein.

Möglichkeiten der Teilnahme an internationalen Entwicklungs- und
Beschaffungsprojekten sowie im Bereich der Instandhaltung und der
Liquidation werden bereits in der Planungsphase abgeklärt.
Eigenentwicklungen sind die Ausnahme und kommen nur in Frage, wenn
alternative Lösungen weniger wirtschaftlich sind. Insbesondere soll künftig
der internationalen Kooperation im Rüstungsbereich und der damit verbundenen
Kostenoptimierung grössere Beachtung geschenkt werden.

Schweizerische Industriebasis

Die schweizerische Industriebasis ist von sicherheitspolitischer Bedeutung.
Sie stellt sicher, dass für die Armee wesentliche Leistungen erbracht werden
können, namentlich im Bereich der Instandhaltung. Sie muss sich dem Wandel
der geforderten Kernfähigkeiten und Technologiefelder anpassen.

Die Mitwirkung der Schweiz und der schweizerischen Industrie in der
internationalen Wehrtechnikkooperation erfordert eine enge Zusammenarbeit
zwischen allen Partnern. Von der Industrie wird ein aktives Engagement
erwartet, auch bei Kosten und Risiken. Die schweizerische Aussen- und
Aussenwirtschaftspolitik unterstützt sie dabei.

Offset- oder Kompensationsgeschäfte bei Beschaffungen im Ausland sollen
weiterhin dazu dienen, der Schweizer Industrie den Zugang zu ausländischen
Märkten zu öffnen, bzw. ihre Stellung in diesen Märkten zu stärken.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

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