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Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

Der Bundesrat hat eine Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
beschlossen. Damit übernimmt der Bund neu die Deckung des Risikos für
terroristische Gewaltakte zwischen 500 Millionen und einer Milliarde
Franken. Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 haben die privaten
Versicherer die Deckung dieses Risikos auf 500 Millionen Franken reduziert.

Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben Auswirkungen auf den Markt für
die Versicherung von Nuklearrisiken. Der schweizerische
Nuklearversicherungspool hat das Bundesamt für Energie darüber informiert,
dass er heute nicht mehr in der Lage ist, für Nuklearschäden aus
terroristischen Ereignissen eine Deckungssumme von 1 Milliarde Franken zur
Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2003 beträgt die private
Deckungssumme für aussergewöhnliche Terrorrisiken neu 500 Millionen Franken.
Diese Herabsetzung ist eine Folge der Schwierigkeiten der
Nuklearversicherer, das für die Deckung des Risikos von Terrorakten
bestimmte Kapital beizubringen.

Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz bedeutet diese Entwicklung, dass der
Bund die Betreiber von Kernkraftwerken für Schäden von 500 Millionen bis 1
Milliarde Franken aus terroristischen Gewaltakten versichern muss. Die bei
den Inhabern von Kernanlagen erhobenen Versicherungsprämien werden dadurch
um 12,7% erhöht. Die Änderung der KHV wird ebenso wie die neuen
Privatversicherungspolicen am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Die vom Bund eingezogenen Prämien werden in den Nuklearschadenfonds
einbezahlt, dessen Vermögen sich per 31.12.2001 auf 290 Millionen Franken
beläuft.

Bern, 29. November 2002

UVEK  Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Sandro Daïna, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 45,
sandro.daina@bfe.admin.ch