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Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA angepasst


MEDIENMITTEILUNG

Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA angepasst

29. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat hat heute das Anlagereglement der
Pensionskasse des Bundes PUBLICA angepasst. Er gibt damit der Paritätischen
Kassenkommission mehr Einfluss bei der Anlagepolitik.

Im Verlauf des Herbstes 2002 hat sich die Kassenkommission von PUBLICA
konstituiert. Um der Kassenkommission eine ihren Bedürfnissen entsprechende
Zusammensetzung des Anlageausschusses zu ermöglichen und auch externe
Fachleute beiziehen zu können, hat der Bundesrat das Anlagereglement
angepasst. Im weiteren wird mittels der Änderung auch der bisherige
provisorische Immobilienausschuss durch den Anlageausschuss abgelöst. Die
geänderten Bestimmungen treten per 1. Januar 2003 in Kraft.

Auskunft: Peter Düggeli, Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Tel: 031 323 41
91

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