Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Der Bundesrat senkt den Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.11.2002

Der Bundesrat senkt den Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung

Der Bundesrat hat heute auf Antrag des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartementes beschlossen, die Inkraftsetzung der 3.
Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) auf der
Beitragsseite vorzuziehen und die Lohnbeiträge per 1. Januar 2003 auf
2.5 Prozent und 1 Prozent für den Solidaritätsbeitrag zu senken.
Die Bedeutung einer Senkung der Lohnbeiträge der
Arbeitslosenversicherung zur Entlastung von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern und zur Ankurbelung des Konsums und der Investitionen
hat das EVD veranlasst, diese gestaffelte Reduktion der Lohnbeiträge
zu beantragen. Dieses Vorgehen macht eine Anpassung der Lohnbeiträge
während des Jahres unnötig, und damit wird ein erheblicher
Zusatzaufwand bei Arbeitgebern und Vollzugsstellen im Zusammenhang mit
der Abrechnung der Beiträge vermieden.

Die Arbeitslosenversicherung wird das Jahr 2002 mit einer
Arbeitslosenzahl von 100'000 im Jahresdurchschnitt abschliessen. Der
voraussichtliche Überschuss von rund 1.7 Milliarden Franken reicht
zusammen mit einer Reduktion der Liquiditäten der
Arbeitslosenversicherung aus, um die per Dezember 2001 verbleibenden
2.3 Milliarden Franken Schulden des Ausgleichsfonds gegenüber Bund und
Kantonen vollumfänglich zurückzuzahlen.

Mit dem Inkrafttreten der 3. Revision des AVIG per 1. Juli 2003 sowie
einer Herabsetzung der Lohnbeiträge von 3 auf 2.5 Prozent und einer
Senkung des Solidaritätsbeitrages von 2 auf 1 Prozent per 1. Januar
2003 für das ganze Jahr wird der Ausgleichsfonds aufgrund der durch
die Arbeitsmarktentwicklung erwarteten 130'000 Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt voraussichtlich mit einem Defizit von 450 Millionen
Franken abschliessen.

Auskünfte:
Robin Tickle, Leiter des Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25

Dominique Babey, seco - Direction du travail, tél. 031 322 22 73