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Zahlstellensteuer-Angebot: Keine Diskriminierung der Entwicklungsländer


MEDIENMITTEILUNG

Zahlstellensteuer-Angebot: Keine Diskriminierung der Entwicklungsländer

29. Nov 2002 (EFD) Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Anlass, das im
Rahmen der Bilateralen II erfolgte Zahlstellensteuer-Angebot auf weitere
Staaten auszudehnen. Da es im internationalen Steuerrecht keinen
Meistbegünstigungsstandard gebe, liege auch keine Diskriminierung der
Entwicklungsländer vor, hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Remo Gysin (SP/BS) fest.

Gysin hatte in einer Interpellation wissen wollen, ob ein allfälliges
Abkommen mit der Europäischen Union (EU) im Bereich der
grenzüberschreitenden Zinsenbesteuerung auch auf andere Staaten,
insbesondere auf die Entwicklungsländer ausgedehnt werden müsse.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass ein
allfälliges Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im
Zinsenbesteuerungs-Dossier lediglich zwischen den unterzeichneten
Vertragsstaaten seine Wirkung entfaltet. Die steuerlichen Aussenbeziehungen
im Bereich der direkten Steuern vom Einkommen und Vermögen würden
völkerrechtlich durch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung geregelt. Da es ferner im internationalen Steuerrecht
keinen Meistbegünstigungsstandard gebe, bestehe kein Anlass zu prüfen, ob
ein allfälliges Abkommen zur Zinsenbesteuerung auf alle anderen Staaten,
insbesondere auf Entwicklungsländer auszudehnen sei.

Im Falle einer Übereinkunft mit der EU würde die Zahlstellensteuer lediglich
zugunsten der EU-Mitgliedstaaten erhoben. Darin liege weder eine
Diskriminierung der EU-Nichtmitgliedstaaten generell noch der
Entwicklungsländer im Speziellen vor. Zu Recht, so der Bundesrat weiter,
stehe denn auch eine solche Massnahme heute überhaupt nicht zur Diskussion,
und es seien von anderer Seite als der EU auch keine entsprechenden Begehren
an die Schweiz gerichtet worden.

Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 324 91 29

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