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Selbständigenstatus: Die Einsetzung einer Ombudsstelle ist gesetzlich zu regeln


MEDIENMITTEILUNG

Selbständigenstatus: Die Einsetzung einer Ombudsstelle ist gesetzlich zu
regeln

29. Nov 2002 (EFD) Die Errichtung einer Ombudsstelle zur Klärung des
Selbständigenstatus erfordert eine gesetzliche Regelung. Das schreibt der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat
Jean-Michel Cina (CVP/VS). Nach der Zustimmung durch die Eidgenössischen
Räte werde das Vernehmlassungsverfahren für eine entsprechende Vorlage
eröffnet.

Cina hatte in einer Einfachen Anfrage vom 4. Oktober 2002 in Erfahrung
bringen wollen, weshalb die vom Bundesrat befürwortete Ombudsstelle zur
Klärung des Selbständigenstatus noch nicht geschaffen worden sei und wann
damit gerechnet werden könne.

Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort an den Bericht über eine
einheitliche und kohärente Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger
Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht, den er
dem Parlament am 14. November 2001 unterbreitet hatte. Darin sei von ihm die
Schaffung einer besonderen Ombudsstelle vorgeschlagen worden. Sobald sich
das Parlament für diese Variante und das entsprechende Bundesgesetz
entschlossen habe, könne diese ihre Tätigkeit aufnehmen. Gegenwärtig stelle
eine interdepartementale Arbeitsgruppe die gesetzliche Vorlage fertig,
welche dem Bundesrat zur Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens
unterbreitet werden soll.

Zudem verweist der Bundesrat auf weitere im erwähnten Bericht festgehaltene
Massnahmen, welche für die Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger
Erwerbstätigkeit dienlich sind:

- eine vermehrte Pflege des Meinungsaustauschs zwischen Behörden, welche die
Einordnung einer bestimmten natürlichen Person als selbständig oder
unselbständig erwerbstätig vorzunehmen haben;

- eine verstärkte Tätigkeit der gemeinsamen Kommission AHV - Steuern sowie

- das Weiterverfolgen des Projekts "Guichet Unique", welches Probleme der
selbständigen Erwerbstätigkeit behandeln soll.

Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 324 91 29

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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