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Umsetzung der Reform der Stiftung Pro Helvetia

Pressemitteilung
29. November 2002

Umsetzung der Reform der Stiftung Pro Helvetia

Neue Rechtsgrundlagen für Gesuchstellende

Die Kulturstiftung Pro Helvetia erhält auf den 1. Januar 2003 eine neue
Regelung für die Zuständigkeiten bei der Behandlung von
Unterstützungsgesuchen. Der Bundesrat hat eine entsprechende neue
Beitragsverordnung genehmigt. Die neue Regelung bringt kürzere Entscheidwege
und erhöht die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die
Gesuchstellenden. Damit werden wichtige Eckwerte der im Jahr 2001
beschlossenen Reform der Stiftung Pro Helvetia in die Tat umgesetzt.

Die Kulturstiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die
Hauptträgerin der eidgenössischen Kulturförderung. Die Stiftung hat sich
nach einem längeren Reformprozess auf den 1. Januar 2002 eine neue Struktur
gegeben und dabei insbesondere die Aufgaben zwischen dem Stiftungsrat und
der Geschäftsstelle entflochten. Der verkleinerte Stiftungsrat kümmert sich
künftig schwergewichtig um die strategische Ausrichtung von Pro Helvetia,
während die operativen Tätigkeiten klarer als bis anhin bei der neu
organisierten Geschäftsstelle angesiedelt sind.

Mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Stiftungsrat und Geschäftsstelle
gehen geänderte Zuständigkeiten für die Behandlung der jährlich rund 4500
Unterstützungsgesuche einher. Neu sollen rund 80% der Gesuche durch die
Geschäftsstelle selber behandelt und entschieden werden. In der
Zuständigkeit des Stiftungsrats verbleiben Entscheide über
Unterstützungsbeiträge ab 20'000 Franken. Die Änderungen bedingen eine
Revision der Rechtsgrundlagen für die Gesuchsbehandlung. Der Bundesrat hat
deshalb eine neue Beitragsverordnung genehmigt, die auf den 1. Januar 2003
in Kraft tritt.

Mit der neuen Regelung werden einerseits die Stiftungsstrukturen vereinfacht
und Entscheidwege verkürzt. Andererseits bringt sie für die
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erhöhte Transparenz und
Rechtssicherheit. Damit werden auf den 1. Januar 2003 weitere wichtige
Eckpunkte der Reorganisation der Kulturstiftung in die Tat umgesetzt.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Beilage: Verordnung

Weitere Informationen:

-          François Baur, Stellvertretender Leiter Recht BAK, 031 324 93 25

-          Stefan Schwarz, Leiter Strategie und Planung BAK, 031 322 78 36